26. August 2007

Ausbildung nachhaltig fördern



Unter 25 Prozent der deutschen Unternehmen bilden heute nur noch aus, zugleich ist die Ausbildungsquote, also der Anteil der Auszubildenden an den Gesamtbeschäftigten, auf traurige 5,6 Prozent gesunken. Nur noch jedeR zweite BewerberIn erhält einen Ausbildungsplatz, zwar finden sich für einige sinnvolle Alternativen, so z.B. das Nachholen eines besseren Abschlusses, Besuch einer Hochschule etc.. Doch ein Fünftel, also gut 160.000 Jugendliche, dümpelt vor sich hin und wartet auf das nächste Bewerbungsjahr oder versucht ihr/sein Glück anderswo, als ungelernte Kraft auf dem Arbeitsmarkt oder zu Hause – in der Statistik stehen diese elf Prozent schlicht unter „Sonstige“.

Besonders hart betroffen von dieser Entwicklung sind HauptschülerInnen und MigrantInnen. Hier finden nur noch 43 bzw. 34 Prozent einen Ausbildungsplatz, denn sie sind die großen VerliererInnen bei der sich immer weiter verstärkenden Konkurrenz auf dem Ausbildungsmarkt. FörderschülerInnen und Ostdeutsche kommen hier noch vergleichsweise gut weg, weil gut 18 Prozent von ihnen zumindest in einer staatlich subventionierten Ausbildung unter kommen. Der Staat trägt inzwischen ca. 40 Prozent der Netto-Ausbildungskosten in Höhe von etwa 9,5 Mrd. Euro, da sich die Unternehmen immer weiter aus der Verantwortung stehlen.

Dies ist auch gar nicht weiter verwunderlich, schließlich ist es für jedes Unternehmen günstiger, fertig ausgebildete Arbeitskräfte einzukaufen, als sich selbst die Ausbildungskosten aufzubürden. Bloß die Jugendlichen werden hierbei vollkommen vergessen, die nun mal von irgendeinem Unternehmen auch ausgebildet werden müssen. In den 80er-Jahren bildeten die westdeutschen Unternehmen noch 700.000 Jugendliche jährlich aus, heute sind es nur noch 560.000 in ganz Deutschland. Diese Entwicklung muss sich wieder umkehren!

Der Ausbildungspakt ist gescheitert!

Wie bereits 1976 vom Bundestag verabschiedet bedarf es einer Ausbildungsplatzumlage, die dafür sorgt, dass das Ausbildungsplatzangebot die Nachfrage um mindestens 12,5% übersteigt. Denn nur so wird allen Jugendlichen eine freie Ausbildungswahl ermöglicht. 1980 wurde dieses Gesetz zwar vom Verfassungsgericht gekippt, aber nicht – wie oft behauptet wird – wegen seines Inhalts, sondern weil der Bundesrat damals nicht in die Abstimmung einbezogen wurde.

Wie das dänische Modell, sieht unser Modell einen Zentralfond vor, in den sämtliche Unternehmen einen festen Anteil ihrer Bruttolohnsumme einzahlen. Wir wenden uns gegen einen branchen- und regionalspezifischen Partialfond, weil dieser Branchen mit hohen Ausbildungskosten, so wie strukturschwache Gebiete extrem benachteiligt. Wir sehen bei der Finanzierung der Ausbildung sämtliche UnternehmerInnen in der Verantwortung.

Aus diesem Zentralfonds soll ein Großteil der Ausbildungskosten bestritten werden. Entsprechend der steigenden Wertschöpfung der Auszubildenden während der Ausbildung, sollte der Zuschuss zum Ausbildungsgehalt regressiv verlaufen, also mit der Zeit sinken – wie dies im Baugewerbe bereits der Fall ist. So wird aus der Frage der Ausbildung keine Kostenfrage mehr, denn diese sind für alle Unternehmen gleich, ob sie nun ausbilden oder nicht, sondern nur noch eine Nutzenfrage.Hierin sehen wir bei dem Zentralfond auch den entschiedenen Vorteil gegenüber einer einfachen Umlagefinanzierung, bei welcher jedes Unternehmen eine feste Ausbildungsquote zu erfüllen hat und bei Nichterfüllung eine Strafabgabe zahlt, welche dann an Unternehmen, die über der Ausbildungsquote liegen weitergegeben wird. Dadurch wird Ausbildung wieder zum Großteil eine Kostenfrage und es könnte zu vehementen Fehlentwicklungen bei der Ausbildung kommen, indem z.B. in kurz vor der Insolvenz stehenden Unternehmen oder in zukunftslosen Branchen, wie z.B. der Atomindustrie, noch ausgebildet wird, um der Strafabgabe zu entgehen.

Allerdings garantiert uns auch ein Ausbildungssystem, welches nur am Nutzen der Ausbildung orientiert ist noch nicht zwingend genügend Ausbildungsplätze. Zwar zeigen die Erfahrungen aus der Baubranche, welche bereits seit den 70ern einen branchenspezifischen Partialfond zur Ausbildungsfinanzierung betreibt und damit ihre Ausbildungsquote von 1,8 auf 7,9 Prozent erhöhen konnte, dass die Ausbildungsquote auch in Zeiten schwacher Konjunktur stabil bleibt, doch verringern Insolvenzen natürlich die absolute Anzahl an Ausbildungsplätzen. Zudem bleiben die Probleme von MigrantInnen, Ostdeutschen und HauptschülerInnen zum Teil weiter bestehen, da es für sie immer noch schwieriger sein wird in eine betriebliche Ausbildung zu kommen. Deshalb sehen wir die Aufgabe des Zentralfonds neben der Finanzierung der betrieblichen Ausbildung, sekundär auch in der Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildung. Schließlich dient die Ausbildung nicht bloß der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, sondern in erster Linie auch der Selbstverwirklichung der Jugendlichen, weshalb auf ein von der Arbeitsmarktlage unabhängiges, staatliches Ausbildungsangebot nicht gänzlich verzichtet werden kann.

Ausbildung braucht Qualität

Ausbildende Betriebe tragen eine hohe Verantwortung für die berufliche Bildung ihrer Auszubildenden. Trotz des Drucks, genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können, halten wir es für wichtig, dass auch in der Ausbildung Qualitätsstandards gewahrt bleiben. Garant für die Qualität der Ausbildung müssten die Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern sein. Diese kommen ihrer Aufgabe aber bei weitem nicht nach! Bei der Einhaltung der Ausbildungspläne gibt es große Mankos. Oftmals sind Azubis günstige Arbeitskräfte oder werden für ausbildungsfremde Tätigkeiten eingesetzt. Häufig sind auch AusbilderInnen nicht ausreichend qualifiziert. Kleine, ausbildungswillige Betriebe werden von den Kammern wenig unterstützt und trauen sich oftmals nicht, Azubis einzustellen, da sie viele Bedenken haben und sich alleingelassen fühlen. Betriebe müssen mehr über die Möglichkeiten alternativer Ausbildungsformen informiert werden, zum Beispiel die Verbundausbildung, bei welcher sich mehrere Betriebe einen Auszubildenden „teilen“.

Die Rechte der Auszubildenden müssen gestärkt werden. So müssen die zu führenden Ausbildungsnachweise und die Eignung von AusbilderInnen auch während der Ausbildung regelmäßig überprüft werden. In diesem Zusammenhang kritisiert die GRÜNE JUGEND NRW, dass AusbilderInnen keine Prüfung mehr ablegen müssen, sondern allein wegen ihrer „Berufserfahrung“ von der Kammer ernannt werden können. Wie sehen darin einen großen Verlust in Bezug auf die Qualität der Ausbildung!

Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Unternehmen dürfen nicht mehr an die Existenz eines Betriebsrates gekoppelt sein. Vielmehr müssen diese unabhängig agieren können und – wenn es einen Betriebsrat gibt – in diesem auch voll stimmberechtigt sein. Wir kritisieren den Missstand, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Betrieben nicht direkt vor einem Arbeitsgericht diskutiert werden können, sondern erst vor einem Schlichtungsgremium der Kammer verhandelt werden müssen. Die Tatsache, dass Auszubildende sich den Entscheidungen einer einseitig auf die Unternehmer ausgerichteten Kammer beugen müssen, ist einfach nicht hinzunehmen.

Agentur für Ausbildung schaffen

Die GRÜNE JUGEND NRW bezweifelt die Eignung der Industrie- und Handelskammern als Organisatorinnen einer guten Ausbildung. Diese Verbände betreiben eine einseitige Politik für ArbeitgeberInnen, für rein wirtschaftliche Belange, die nicht selten gegen die Umwelt gerichtet ist. Wir lehnen auch die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit von UnternehmerInnen ab.

Die GRÜNE JUGEND NRW vertritt die Idee, unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit eine Agentur für Ausbildung zu schaffen, welche unabhängig von unternehmerischen Interessen die Ausbildung, die Prüfungen und die Lehrpläne gestaltet. Diese soll mit Mitteln des Ausbildungsfonds finanziert werden.

Europäisierung der Ausbildung vorantreiben

In einem stetig zusammenwachsenden Europa ist es von großer Wichtigkeit, Ausbildungen über Staatsgrenzen hinweg zu organisieren. Es kann nicht sein, dass jemand mit einer in Aachen abgeschlossenen Ausbildung, mit dieser nicht in Maastricht arbeiten kann. So sehen wir es als einen wichtigen Schritt an, Ausbildungen europaweit anerkennen zu lassen. Wir begrüßen die Schritte in Richtung eines Europäischer Qualifikationsrahmens (EQR), in welchem alle europäischen Bildungsgänge eingeordnet werden. Wir sehen aber eine Gefahr darin, dass die duale Ausbildung zu niedrig eingestuft wird. Nur weil sie starke praktische Anteile hat, heißt das nicht, dass z.B. eine kaufmännische Ausbildung unterhalb einer schulischen Wirtschaftsausbildung, wie sie zum Beispiel in Frankreich üblich ist, angesiedelt werden muss.

Auch betrachten wir die geplante Modularisierung von Ausbildung eher skeptisch. Nach diesen Plänen sollen Auszubildende verschiedene Module erwerben können, wonach bereits einzelne Teile der Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt „von Wert“ sind. Prinzipiell halten wir es zwar für sinnvoll, bereits Teile einer Berufsausbildung als Module mit einem Zertifikat zu belegen, da hiervon diejenigen Auszubildenen profitieren können, die ihre Ausbildung nicht beenden. Wir haben jedoch die Befürchtung, dass so auch zwischen den Auszubildenden eine Abstufung vorgenommen wird und es so je nachdem, wie viele Module bestanden wurden, AbsolventInnen erster, zweiter und dritter Klasse gibt.Wir fordern die FachpolitikerInnen daher auf, die Chancen und Gefahren der Modularisierung intensiv abzuwägen. Ein Rechtsanspruch auf die vollständige Beendigung der begonnen Ausbildung muss hierbei auf jeden Fall gewährleistet werden. Es darf nicht passieren, dass Betriebe die/den AuszubildeneN beispielsweise nach einem Lehrjahr und Erreichung eines Moduls mit der fadenscheinigen Begründung entlassen, sie/er habe nun bereits einen Teilabschluss.

Ausbildung muss sich rechnen

Die finanzielle Vergütung von Auszubildenden ist häufig zu niedrig, um ein selbstständiges Leben womöglich sogar einen eigenständigen Haushalt zu bestreiten. Natürlich sind die Kosten einer Ausbildung höher als das reine Gehalt, trotzdem muss auch die Bezahlung von Auszubildenden ein angemessenes Niveau wahren. Um dieses finanzielle Minimum sicherzustellen setzen wir uns auch während der Ausbildung auf eine gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze in Form eines gesetzlichen Mindestlohnes außerhalb der Tarifvereinbarungen für Auszubildende.Ein spezielles Problem von Auszubildenden ist die Möglichkeit für ArbeitgeberInnen, die geltenden Tarife um bis zu dreißig Prozent zu unterschreiten. Die GRÜNE JUGEND NRW setzt sich für die Verbindlichkeit von Tarifabschlüssen ein, egal ob einE AngestellteR noch in der Ausbildung ist, oder nicht.

Ausbildungsplätze schaffen – Zusammenhänge erkennen

Solange sich die Diskussion über die Problematik der mangelnden Ausbildungsplätze weiterhin in dem bekannten Rahmen bewegt, ist es fraglich, ob eine wirkliche Lösung der Frage überhaupt gefunden werden kann. Es ist notwendig nicht nur die Zusammenhänge von Schulsystem und Ausbildung zu erkennen, sondern auch die Verbindung mit Entscheidungen aus dem Bereich der Hochschulpolitik zu erfassen, und vor allem daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Hier zeigt sich, dass zentrale Elemente der Bildungspolitik der schwarz-gelben Landesregierung dem Ziel genug Ausbildungsplätze für alle bereit zu stellten diametral entgegen laufen. Ein wesentliches Problem der Auszubildenden der Zukunft beginnt schon in der vierten Klasse. Mit der Entscheidung über die weiterführende Schule mittels Gutachten werden in jungen Jahren bereits die Weichen für den weiteren Lebenslauf gestellt. In diesem Mechanismus der Selektion versuchen möglichst alle die höchste Stufe des Gliederungssystems zu erreichen. Auf der Strecke bleiben jene, die diesem frühen Konkurrenzdruck nicht standhalten können, ungeachtet dessen, ob ihre spätere Entwicklungen ihnen nicht viel mehr ermöglichen würde. Es ist aber nicht nur die Tatsache, dass das eine auf Selektion angelegte Gliederung von Schule zwangsläufig auch immer Menschen am unteren Ende hinterlässt, sondern viel entscheidender ist es, dass durch die Gliederung eine sozial-integrative Funktion von Schule verhindert wird, die es ermöglichen würde, dass alle von allen lernen würden.

Qualifizierende Abschlüsse, statt permanentem Leistungsdruck

Auch innerhalb des vorhandenen Systems bestehen eindeutige Lücken. Schon heute verlässt eine große Zahl von SchülerInnen die Schulen gänzlich ohne bzw. mit einem Abschluss nach Klasse 9, obwohl sie die Zahl der Pflichtschuljahre zum Teil sogar überschritten haben. Sie trifft die allgemeine historische Entwicklung der Industriegesellschaften Europas, welche in der Produktion immer mehr FacharbeiterInnen und immer weniger ungelernte ArbeiterInnen braucht, besonders hart.Aber auch diejenigen, welche einen Haupt- oder Realschulabschluss erreicht haben, stehen vor einem Problem. Die AbiturientInnen der Gymnasien und Gesamtschulen, welche den permanenten Leistungsdruck der Selektion überstanden haben, bewerben sich immer häufiger auf die wenigen Ausbildungsplätze, obwohl ihr Abschluss sie zu einem Hochschulstudium berechtigen würde. Hier trifft die Einführung der allgemeinen Studiengebühren indirekt auch diejenigen, welche einen Ausbildungsplatz suchen. Es gilt also nicht nur die Studiengebühren wieder abzuschaffen, sondern auch dafür zu sorgen, dass alle im Land vergebenen Abschlüsse auch zur Aufnahme einer Arbeit befähigen und dass besonders die Quote der AbiturientInnen erhöht wird. Finanzieller wie organisatorischer Leistungsdruck wird hierzu sicherlich keinen positiven Beitrag leisten. Mit der Einführung zentraler Abschlussprüfungen hat die Landesregierung noch einmal die selektive Wirkung des gegliederten Schulsystems verschärft. Anstatt sich ein Vorbild an den erfolgreichen Schulsystemen in Skandinavien zu nehmen, kopiert die nordrhein-westfälische Regierung aus ideologischen Gründen die mittelmäßige Bildungspolitik Bayerns und Baden-Württembergs. Schon jetzt prophezeien HauptschullehrerInnen, dass sich die Zahl der Realabschlüsse auf ihrer Schulform dramatisch verringern wird, obwohl die Möglichkeit der doppelten Vergabe von Anschlüssen gerade im Konzept Hauptschule angelegt ist. Durch die zentralen Prüfungen und die restriktiven Vorgaben in den Lehrplänen ist es den LehrerInnen nicht mehr möglich, die SchülerInnen individuell nach Interessen und Fähigkeiten zu fördern. Wer aber möchte, dass jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit zusteht einen Ausbildungsplatz zu erreichen, muss auf Pluralität der Angebote setzen, die ihrer Verschiedenheit Rechnung trägt.

Unterrichtsinhalte verbessern, neue Methoden fördern

Mit dem restriktiven Konzept von Schule einher geht eine pädagogischer Rückfall in die Zeit des Nürnberger Trichters, welcher ausschließlich die Fähigkeit fördert Inhalte unreflektiert aufzunehmen, um sie zum Zeitpunkt der Prüfung wieder von sich zu geben. Dieser Mangel führt nicht zu einem nachhaltigen Lernerfolg.

Ferner ist diese aber auch gerade nicht die Fähigkeit, welche im wirtschaftlichen Prozess benötigt wird, nämlich gemeinschaftliches Planen und Handeln, individuelles und adäquates Problemlösen und ein hohes sprachliches Ausdrucksvermögen. Hierfür bedarf es vielmehr neuer Methoden, welche nur in marginaler Form bisher Eingang in den Unterrichtsalltag gefunden haben und vor allem bedarf es hierzu zum einen einer verbesserten praxisnahen Ausbildung des Lehrpersonals und zum anderen einer Entlastung ihrer sonstigen Tätigkeiten durch Schulverwaltung und weiteres sozialpädagogisches Personal.

Die Qualität der Berufsschulen erhöhen – neue Wege der Qualifikation fördern

Die hohe Anzahl der Qualifikationen nach dem Abschluss der eigentlichen Schullaufbahn offenbaren die Mängel des Schulsystems. Solange hier keine eindeutigen Verbesserungen eingetreten sind, müssen die Möglichkeiten der Nachqualifikation insbesondere auch in den Betrieben erhalten bleiben und ausgebaut werden. So fordert die GRÜNE JUGEND NRW eine erleichterte Zulassung zu den Fachschulen nach absolvierter Ausbildung mittels einer Eingangsprüfung. Die diversen Angebote der Einstiegsqualifikation Jugendlicher in das Berufsleben, wie z.B. dem Einstiegsqualifizierungsjahr (EQJ) als staatlich gefördertem, betrieblichem Langzeitpraktikum, müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Aber auch der Unterricht an den Berufsschulen muss verbessert werden. Das Berufspflichtschuljahr und die Klassen ohne parallele Ausbildung dürfen nicht weiterhin als Warteschleifen missverstanden werden, sondern müssen vielmehr als breit gefächertes Angebot zur ganzheitlichen Bildung des Menschen verstanden und weiter ausgebaut werden.

Investitionen in Schule sind unabdingbar

Letztendlich ist es unerlässlich darauf zu verweisen, dass alle Vorstellungen von einer Schule der Zukunft nur durch eine bessere finanzielle Ausstattung des Bildungssektors zu erreichen sind. Hier hat die Landesregierung die falschen finanzpolitischen Entscheidungen getroffen, indem sie Gebühren für das Studium einführte und vor allem weniger LehrerInnen zusätzlich einstellte, als für die Bewältigung der hohen Pensionszahlen notwendig waren. Aber auch der status quo ist für die Schulen nicht ausreichend, des Weiteren muss auch die Anzahl der Studienplätze erhöht werden. Die Prioritäten des Haushalts müssen im Ganzen richtig gesetzt werden, weg von der Bekämpfung sozialer Symptome per Justiz und Polizei, hin zu einer zivilen Gesellschaft mit einer starken Schule der Zukunft für alle.

Gerechte Ausbildungschancen garantieren!

Nach wie vor gibt es Berufe, die nahezu ausschließlich für Frauen und Mädchen vorgesehen zu sein scheinen, so z.B. die Arzthelferin mit einem Frauenanteil von 99,3 Prozent oder die zahnmedizinische Fachangestellte mit einem Anteil von 99,6 Prozent. Dazu kommt, dass Frauen nach wie vor eher eine Ausbildungsstelle aufgreifen würden, obwohl diese nicht ihrem Wunschberuf entspricht. Wir setzen uns hier für einen Wandel ein, weg von der Vorstellung, dass Frauen in erzieherische und „helfende“ Berufe gehören.

Dabei müssen wir insbesondere bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ansetzen. Frauen werden verstärkt Berufe empfohlen, die mit dem klassischen Bild von Frauenberufen übereinstimmen, häufig aber weit weniger Lohn und Aufstiegschancen bieten, als Berufe, die eher dem männlichen Profil entsprechen. Eben hier kann und muss die Politik einsetzen: Die GRÜNE JUGEND NRW fordert eine Überprüfung der Beratungspraxis der BA. Durch gezielte Gespräche und Informationsveranstaltung für junge Frauen generell und solche, die sich für einen technischen Beruf interessieren im Besonderen, muss die BA versuchen, dem geschlechtsspezifischen Ungleichgewicht auf dem Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken!

Die Ausbildung der BA-MitarbeiterInnen muss neben allen verwaltungstechnischen und juristischen auch eine pädagogische Komponente enthalten. In den Arbeitsagenturen sollten zudem auch PädagogInnen beschäftigt werden, um Umgang und das Verständnis zwischen Beratenden und BeraterInnen zu fördern und dem Gefühl des „Abgefertigtwerdens“ entgegenwirken.

Ein Umdenken in den Rollenklischees bedarf Vorbildern – wir brauchen junge, engagierte Handwerkerinnen, Maschinenbauerinnen und Informatikerinnen, an denen sich junge, noch unentschlossene Frauen ein Beispiel nehmen können. Das geht auch ganz unkonventionell: So gab es einen Bewerberinnenanstieg im Polizeidienst, nachdem vermehrt Kommisarinnen in Filmen mitspielten. Auch eine Frauenquote in Unternehmen hätte eine solche Vorbildfunktion!

Ausbildung in der Schule beginnen lassen!

Schon in der Schule muss Mädchen und Jungen gezielt deutlich gemacht werden, dass sie ihren Beruf nicht nach gängigen Klischees sondern nach Interessen und Fähigkeiten suchen sollten. Hierzu ist eine permanente Reflexion der eigenen Stärken notwendig, die spätestens mit dem 7. Schuljahr beginnen sollte. So könnte einmal pro Schuljahr ein Beratungsgespräch stattfinden, in dem die/der LehrerIn und SchülerIn mit einer unabhängigen Person über mögliche Berufsperspektiven aufgrund ihrer Interessen und Vorstellungen spricht und weitere Beispiele und Anregungen liefert.Der sichere Umgang mit Computern ist heute in fast allen Berufen unabdingbar. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert daher ein Computerkursangebot an jeder Schule. Hierfür müssen ausreichend Geräte und Lehrpersonal zu Verfügung gestellt werden. Da Erlerntes ohne Praxis schnell verloren gehen kann, befürworten wir es, schon in der Unterstufe Computer und EDV-Kenntnisse mit in den Unterricht einzubinden. Zudem muss der technische Aspekt und praktische Bezug vieler Fächer, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich, stärker in den Lehrplan einbezogen werden. Es gilt hierdurch besonders bei Schülerinnen Interesse für technische Berufe zu wecken.

Auswertungen von Projekten wie dem „Girl´s Day“, bei dem sich junge Frauen einen Tag lang die Arbeit in verschiedensten Betriebe anschauen, zeigen, dass ein Großteil von ihnen sich auch bei diesen Betrieben bewirbt, weil ein guter Eindruck entstanden ist und sich die Mädchen eine Ausbildung dort gut vorstellen können und wünschen würden. Ein persönlicher Bezug zur/m etwaigen späteren ArbeitgeberIn ist ein erster Schritt in die Ausbildung. Wir fordern daher, dass alle SchülerInnen bis zum Abschluss der 10. Klasse zwei Praktika absolvieren. Hiervon sollte mindesten eines in einem jeweils für das andere Geschlecht typischen Beruf stattfindenLehrerinnen und Lehrer sind gleichermaßen häufig mit den Problemen von SchülerInnen überfordert und nicht in der Lage, richtig auf sie und ihre Probleme einzugehen. Daher fordert die GRÜNE JUGEND NRW ein Gendertraining für LehrerInnen einzuführen, um auch bei Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern pädagogisch sinnvoll einzugreifen. Außerdem sollte dieses Gendertraining die LehrerInnen befähigen, Interessen und Talente der SchülerInnen zu erkennen und diese geschlechtsunabhängig zu fördern.

Beschlussfassung der Landesmitgliederversammlung am 26.8.2007 in Mönchengladbach



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