15. Juni 2015

Lehramtsanwärter*innen nicht hängen lassen – Chance auf Studienabschluss für jede*n!



Lehramtsanwärter*innen nicht hängen lassen – Chance auf Studienabschluss für jede*n!

Im Jahr 2009 wurde in Nordrhein-Westfalen beschlossen, das Lehramt im Staatsexamen zu einem Bachelor/Master-Studiengang umzustellen. Bis zum Jahre 2012 erfolgte dann die endgültige Umwandlung der Studiengänge. Den letzten Lehramststudierenden, die noch ein Staatsexamen erwerben wollen, wird seitdem lediglich eine Überziehungsfrist von vier Semestern zugestanden, denn in den Jahren 2016/17 werden alle Lehramststudiengänge im Staatsexamen in NRW endgültig abgeschafft. Dieser Beschluss, der noch von der schwarz-gelben Landesregierung gefällt wurde, gehört zu einer der restriktivsten Auslaufregelungen für Studiengänge überhaupt. Als beispielweise 1994 die Lehramtsstudiengänge reformiert wurden, wurde den Studierenden noch eine Gesamtstudienzeit von 21 Semestern bis zur Zwangsexmatrikulation zugestanden, außerdem war es für sie noch wesentlich einfacher, eine Studienzeitverlängerung im Härtefall zu beantragen.

Heute bleibt den Studierenden nach 11-13 Semestern Gesamtstudienzeit nichts anderes übrig, als ihr Studium ohne Abschluss abzubrechen, oder in den Bachelor zurück gestuft zu werden. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine verbindlichen Anerkennungsregelung der zuvor erworbenen Studienleistungen bei der Zurückstufung in den Bachelor-Studiengang gibt. Dies kann dazu führen, dass Studierenden mehrere Jahre an Studienleistungen umsonst erbracht haben! Hinzu kommt, dass durch die Umstellung auf das Bachelor/Master System einige Fächerkombinationen unmöglich gemacht wurden. Neben dieser unsinnigen Abwertung der bisher erbrachten Studienleistungen, würde eine Abstufung der Lehramtsstudierenden in den Bachelor auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, vor allem jedoch eine Demotivierung und Frustration mit sich bringen. Es darf nicht sein, dass Studierende das Gefühl bekommen, versagt zu haben, weil sie ein Rennen gegen die Zeit und die Mühlen des Hochschulsystems nicht gewinnen können.

Nun rücken diese Fristen für die mehreren tausend betroffenen Studierenden immer näher, gleichzeitig nehmen jedoch weder die Hochschulen noch die Politik Rücksicht auf die Lebens- und Studiumsrealitäten dieser Lehramtsanwärter*innen. Der Referent*innenentwurf zum Lehrerausbildungsgesetz (sic!) sieht eine weitere Verlängerungsfrist im Sinne einer Härtefallregelung nur in zwei Fällen vor: der Pflege von Angehörigen und der Erziehung minderjähriger Kinder. Diese Regelung gilt jedoch nur im Falle einer vorher erfolgten Beurlaubung. Härtefälle aufgrund von Auslandsemestern, hochschulpolitischem Engagement, Nebenjobs, Krankheit und Kinderbetreuung bzw. Pflegefälle in der Familie ohne Beurlaubung werden in der Regel missachtet, so dass die Angst vor der Zurückstufung oder Zwangsexmatrikulation für viele Studierende bald zur Realität werden wird. Diese Angst führt zu einem massiven Leistungsdruck. Niemand kann es sich mehr erlauben, Seminare nicht zugeteilt zubekommen, Prüfungen nicht zu bestehen oder eine Hausarbeit zu spät abzugeben. Schon jetzt werden an einigen Unis Kurse, die für die Lehramstanwärter*innen Pflicht sind, nicht mehr angeboten, obwohl noch nicht alle Staatsexamenskandidat*innen die Möglichkeit hatten, einen dieser Kurse zu belegen.

Dabei sind überfüllte Seminare und Vorlesungen, sowie nicht erfolgte Kurszuteilung im Losverfahren heute alltägliche Realität der Studierenden zu Semesterbeginn. Das Land, sowie die Hochschulen halten somit das Konzept der Einhaltung der Regelstudienzeit hoch, ohne gleichzeitig genug Ressourcen bereitzustellen bzw. zuzuteilen um den Studierenden selbiges zu ermöglichen. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat in ihren letzten Zügen ihr Credo von der abschlussfixierten und wirtschaftstauglichen Lehrer*innenausbildung durchgesetzt. Wir fordern hiermit die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu auf, mit dieser Politik zu brechen! Wir fordern von Land und Hochschulen die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation und eine Verlängerung der Abschlussfristen für Lehramststudierende im Staatsexamen. Außerdem fordern wir eine realistische Härtefallregelung abseits der Fokussierung auf Urlaubssemester, die die tatsächlichen Lebensrealitäten der Studierenden berücksichtigt und dass ausreichend Seminare, Kurse und Vorlesung für alle Studierenden zur Verfügung stehen! Wir fordern die grüne Landtagsfraktion auf, keinem Gesetzesentwurf zuzustimmen, in dem diese Punkte, insbesondere eine realistische Härtefallregelung, nicht verankert sind.

Beschlossen von der Landesmitgliederversammlung am 13./14. Juni 2015 in Hagen



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