18. Juni 2016

NRW – Land der Zukunft? Unsere Junggrüne Vision 2017



NRW – Land der Zukunft? Unsere Junggrüne Vision 2017

(PDF-Version zum Download: JunggrueneVision2017)

Präambel

NRW – Land der Zukunft!

Im Mai 2017 stehen in Nordrhein-Westfalen Landtagswahlen an, die die Richtung für die kommenden fünf Jahre in unserem Bundesland weisen werden. Wie stellen wir uns das NRW der Zukunft vor? Welche Projekte will unser junger und grüner Verband voranbringen?
Unsere junggrüne Vision für NRW hat keinen Platz für Umweltverschmutzung, für soziale Ungerechtigkeiten, für Diskriminierung, Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oder Unterdrückung. Wir fordern eine Politik, die sich an den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, an der Gleichberechtigung aller Menschen, an Antifaschismus und Antirassismus, an der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, an Transparenz, Teilhabe und Offenheit orientiert.
Wir setzen uns gemeinsam mit den Menschen in NRW für den ökologischen und sozialen Umbruch und die grundlegende Veränderung gesellschaftlicher Strukturen ein. Wir sind in vielen außerparlamentarischen Bewegungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aktiv. Als politischer Jugendverband sind wir damit Teil einer grünen und emanzipatorischen Bewegung.
In diesem Zukunftsprogramm haben wir uns intensiv mit der NRW-Landespolitik beschäftigt und unsere Vorstellungen für ein NRW der Zukunft festgehalten.
Unsere Vision ist eindeutig: Wir wollen ein ökologisches, solidarisches, vielfältiges und grünes NRW für alle!

 

Z – Für eine GRÜNE Zukunft!

Unser Klima geht uns alle an! In NRW spüren wir die Ausweitung des Klimawandelns nicht so sehr wie im globalen Süden (1). Aber auch hier machen sich schon Folgen des Klimawandels bemerkbar. Wir wollen ein NRW, das proaktiv dabei mithilft, den Klimawandel zu stoppen und das 2-Grad-Ziel (2) zu erreichen. Wir wollen, dass aus dem ehemaligen Kohleland Nr. 1 ein Bundesland wird, das von einem nachhaltigen und ökologischen Zusammenleben profitiert. Rot-Grün hat mit dem Klimaschutzgesetz erste Schritte getan. Dennoch: Braunkohle ist in NRW immer noch ein zentraler Teil der Energieversorgung, die Montanindustrie hat lange verschlafen sich umzustellen, die Städte an Rhein und Ruhr werden immer noch durch PKW-Mobilität geprägt und die Landwirtschaft? Agiert viel zu oft konventionell, unökologisch und nicht artgerecht. Wir? Sind die Zukunft und fordern unsere Zukunft ein. Deswegen kämpfen wir für ein grüneres NRW!

 

Z1 Umwelt & Klimaschutz

Natur erhalten – in Stadt und Land

Um Innenstädte lebenswerter zu gestalten und Platz für Pflanzen zu schaffen, die für ein gutes Klima in der Stadt wichtig sind, braucht es mehr Grünflächen.
Durch die von uns angestrebte Verlagerung des Verkehrs weg vom Auto hin zu Rad und ÖPNV (3) werden in den Innenstädten Parkplätze überflüssig. Wir wollen es den Anwohner*innen ermöglichen, diese Parkplätze in kleine Grünflächen umzuwandeln. Da es vielerorts Eingriffsverbote gibt, fordern wir, dass eine landesweite Legalisierung der Nutzung bisher ungenutzter Flächen folgt. Urban Gardening (4) wollen wir so durch eine landesweite Initiative fördern und attraktiver machen, denn an der Gestaltung des öffentlichen Raums sollten alle teilhaben können!
Aber nicht nur die Innenstädte stehen in unserem Blick. Der Schutz der Arten- und Lebensraumvielfalt ist eine zentrale Aufgabe unserer Generation. Wir brauchen Rückzugsorte, in denen die Natur weitgehend ungestört vom Menschen gedeihen kann. Daher fordern wir die Stärkung des Nationalparks Eifel und die natürliche Entwicklung der kompletten Fläche. Des Weiteren fordern wir im Interesse der Umwelt, dass der Beschluss zur Einrichtung eines Nationalparks Senne endlich umgesetzt wird.

 

Klimaschutz in den Kommunen

Das Klimaschutzgesetz in Verbindung mit einem verbindlichen Klimaschutzplan ist ein erster Schritt. Wir fordern aber mehr: Im Rahmen des Klimaschutzplans soll es verbindliche Zwischenziele im 1- oder 2-Jahrestakt geben, um auch mittelfristig Planungssicherheit zu erreichen und sicherzustellen, dass die Ziele im Jahr 2020 bzw. 2050 auch eingehalten werden. Falls Ziele mit den geplanten Maßnahmen nicht erreicht werden, muss die Landesregierung durch zusätzliche Maßnahmen gegensteuern.
Viele Kommunen haben bereits ein Klimakonzept erstellt. Wir fordern, dass jede Kommune ein solches Konzept erstellen muss und es dem Landesumweltministerium vorlegt. In einem solchen Konzept sollten sich die Kommunen auf Reduktionsziele verpflichten. Diese Ziele sollten sich am CO2-Äquivalent-Ausstoß (5) der Kommune, dem örtlichen Einsparpotenzial und dem übergeordneten Klimaschutzziel des Landes orientieren. Diese Reduktionsziele sollten alle zwei Jahre kontrolliert werden, damit dann unter Beachtung der bisherigen Reduktion die weiteren Ziele gegebenenfalls erhöht werden können. Die Kommunen erhalten zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen staatliche Kredite, die erlassen werden, wenn die jeweilige Kommune ihr Reduktionsziel erreicht. Je höher die angestrebten Reduktionsziele, desto höher können auch die Förderkredite ausfallen. So entsteht ein Anreiz, möglichst effektive Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen.

 

Klimafolgenfonds

Die Verursacher*innen der Klimakatastrophe müssen für die Folgen der Katastrophe herangezogen werden. Dafür soll ein Fonds eingerichtet werden, in den Treibhausgasemittent*innen abhängig von der Höhe des Treibhausgasausstoßes in CO2-Äquivalenten einzahlen müssen. Der Fonds soll von einem Gremium bestehend aus Vertreter*innen der Kommunen und des Landes verwaltet werden, die gemeinsam über die Verwendung der Mittel nach festgelegten Richtlinien entscheiden und das Zielvolumen des Fonds festlegen. Zusätzlich fordern wir eine Mindestabgabe auf den Ausstoß von Treibhausgasen und den Abbau von fossilen Brennstoffen, die in den Fonds fließen soll.
Bei der Einführung eines solchen Fonds schlagen wir ein mehrstufiges Modell vor:
Stufe 1: In den Fonds zahlen zunächst nur die Unternehmen der Energiewirtschaft in NRW ein. Diese sind für rund die Hälfte der Treibhausgasemissionen (kurz THG-Emissionen) in NRW verantwortlich und müssen bereits heute ihre THG-Emissionen erfassen.
Stufe 2: Nach der Einführung des Fonds sollte baldmöglichst auch die Industrie in den Kreis der Zahler*innen für den Fonds aufgenommen werden. Auch hier ist die Aufnahme oft unkompliziert, da viele Industriebetriebe schon heute ihre Emissionen überwachen.
Stufe 3: Als letztes werden Landwirtschaft und Verkehrssektor dazu verpflichtet, ihren Beitrag zum Fonds zu leisten. Dafür müssen Methoden entwickelt werden, die die Emissionen aus der Landwirtschaft unbürokratisch und hinreichend genau erfassen und Ausweicheffekte auf Nachbarbundesländer vermeiden.

 

Z2 Energie

Dezentrale, selbstbestimmte Energieversorgung jetzt!

Die Energiewende ist nicht nur eine Wende von fossilen und atomaren Energieträgern zu zukunftsfähigen Energiequellen, sondern auch eine Wende von einer Wirtschaft, in der wenige über die Möglichkeit verfügen, Strom zu produzieren, hin zu einer dezentraleren, selbstbestimmten Energieversorgung, das heißt einer Wirtschaft, in der jede*r selbst Strom für sich produzieren kann und sich jede*r an der Stromproduktion beteiligen kann. Deshalb bekennt sich die GRÜNE JUGEND NRW zur dezentralen Energiewende! Hier fordern wir, dass die aktuellen Windvorrangflächen des Landesentwicklungsplanes ausgeweitet und die Planungen für Windkraftanlagen stärker unterstützt werden.
Die Voraussetzung für eine dezentrale und regenerative Energieversorgung ist aber auch eine intelligente und flexible Infrastruktur. Die Stromnetze in ihrer heutigen Form sind immer noch auf große Kraftwerke und wenig Speicherung ausgelegt. Damit die dezentrale Energiewende funktionieren kann, benötigen wir einen Aus- und Umbau der Stromnetze, damit der Strom dort, wo er produziert wird, auch eingespeist werden kann. Dabei sollten die ökologischen Folgen des Netzausbaus so gering wie möglich gehalten werden und neue Stromleitungen vor allem entlang der bisherigen Infrastrukturtrassen wie Autobahnen, Schienen oder vorhandenen Stromleitungen errichtet werden. Zudem sollten Mindestabstände zur Wohnbebauung eingehalten werden, ansonsten muss eine Pflicht zur Erdverkabelung gelten. Um den Netzausbau auf ein Minimum zu reduzieren sollte Strom im Wesentlichen dort produziert werden, wo er verbraucht wird.

 

Kommunale Selbstversorgung erhalten!

Als nächsten Schritt muss das Land effektive Anreize für eine Rekommunalisierung der kommunalen Energieversorger anbieten, denn mit einer Energieversorgung in kommunaler Hand hätten Bürger*innen und Politik wieder mehr Einfluss darauf, welcher Strom tatsächlich aus der Steckdose kommt.
Zudem können Kommunen gemeinsam mit Bürger*innen für die Energierevolution sorgen, wenn sie die Entstehung sogenannter Bürger*innensolaranlagen fördern. Hierbei werden beispielsweise die Dachflächen kommunaler Gebäude zur Verfügung gestellt, damit Bürger*innen darauf gemeinsam Photovoltaikanlagen errichten und gemeinschaftlich betreiben können. Auch andere erneuerbare Energien könnten mit solchen Konzepten in die Stromversorgung der Kommunen einbezogen werden.

 

Weniger Energieverbrauch durch Gebäude

In vielen Gebäuden ist heute ein viel zu großer Energieverbrauch zu verzeichnen. Unser Ziel ist es, langfristig alle Häuser so zu gestalten, dass sie möglichst viel Energie selbst erzeugen und möglichst wenig Energie verbrauchen. Dazu sollen bestehende Förderprogramme des Landes ausgebaut und so niederschwellig angeboten werden, dass alle Hausbesitzer*innen die Möglichkeit erhalten, Gebäude energetisch zu sanieren. Darüber hinaus soll das Land seine gesetzlichen Kompetenzen im Baurecht nutzen, um energiesparende und klimafreundliche Bau- und Sanierungsvorhaben vorzuschreiben. Das Ziel muss langfristig sein, dass Gebäude in NRW mindestens dem Passivhaus-Standard entsprechen.

 

Raus aus den fossilen Energien!

Die Braunkohle nimmt selbst unter den fossilen Energieträgern eine Sonderstellung ein, da sie die umweltschädlichste Form der Energiegewinnung darstellt, bei der nur knapp 40% der in der Braunkohle enthaltenen Energie genutzt wird.
Wir setzen uns für ein Kohlemoratorium ein, also ein Neubauverbot weiterer Kohlekraftwerke. Jedes weitere Kraftwerk zementiert durch lange Laufzeiten überholte Strukturen und verhindert die notwendige Energiewende. Auf unserem Weg zu 100 Prozent regenerativen Energien ist ein geregelter Ausstiegsplan aus der Kohlekraft vonnöten. Aufgrund der sinkenden Preise der erneuerbaren Energien und der ansteigenden Kosten für den Betrieb von Kohlekraftwerken kann es ohne Ausstiegsplan zu einem ungeregelten Ausstieg aus der Kohle kommen. Dieser hätte fatale Folgen für die Menschen, die in der Braunkohlebranche ihren Arbeitsplatz haben. Daher fordern wir aus sozialen und ökologischen Gründen einen raschen Ausstieg aus der Braunkohle. Ein Ausstiegsplan muss dabei dafür sorgen, dass die Menschen, die in der Braunkohle arbeiten, weitergebildet werden können, um nach dem Ende der Kohle andere wichtige Aufgaben übernehmen zu können. Ein Sozialplan soll alle, die keinen direkten Anschlussjob finden, absichern. Der Neubau von Kohlekraftwerken, steht einer ernsthaften Klimapolitik entgegen. Wir fordern daher, die Gerichtsurteile in Bezug auf Datteln IV endlich anzuerkennen und Uniper an seine Verpflichtung zu binden, die Baustelle wieder zur grünen Wiese zurückzubauen. Auch den Neubau des BoAplus-Kraftwerks im Rheinland lehnen wir ab! Die Verkleinerung des Braunkohletagebaus Garzweiler war ein wichtiger Schritt. Wir fordern nun, auch weitere Tagebaue zu verkleinern, da die energiepolitische Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist. Es darf nicht sein, dass Menschen ihre Häuser verlieren, weil gewisse Parteien aus reiner Ideologie an der Kohle festhalten.

Biomasse

Die Nutzung von Biomasse bringt viele Probleme mit sich und ist eine der umstrittensten erneuerbaren Energieträger. Die Möglichkeit Strom aus Biomasse dann zu erzeugen, wenn er gebraucht wird, ist auf allerdings ein großer Vorteil der Biomasse im Vergleich zu Solaranlagen und Windrädern. Den Einspeisevorrang für Biomasse wollen wir aufheben, sobald alle Kohlekraftwerke vom Netz gegangen sind, damit diese Flexibilität der Biomasse zum Gelingen der Energiewende beiträgt.
Aber auch aus Bioabfällen lässt sich Biogas gewinnen. Wir fordern daher die flächendeckende Einführung einer Biomülltonne und die Überprüfung und gegebenenfalls Aufhebung der bisherigen Ausnahmeregeln. Darüber hinaus fordern wir von den Kommunen, ihren eigenen Grünabfall wenn möglich energetisch zu verwerten.
Wir fordern zudem ein Verbot der Einfuhr von Energiepflanzen aus Regionen, in denen Lebensmittelknappheit herrscht und von Biomasse die auf dafür gerodeten Urwaldflächen angebaut wurden. Generell sollte der Import von Biomasse stark beschränkt werden.

 

Z3 Mobilität

ÖPNV neu denken: Das Rückgrat nachhaltiger Mobilität

Wir wollen das Land in die Pflicht nehmen, sich landesweit für einen attraktiven ÖPNV einzusetzen und dafür einen Aktionsplan Moderner ÖPNV in Zusammenarbeit mit den Verkehrsverbünden aufzusetzen. Darin sollen sich Vorgaben an die Verkehrsverbünde für die Ausschreibung von SPNV-Linien (6) befinden, beispielsweise die Ausstattung mit freiem WLAN. Auch die Bedürfnisse unterschiedlich strukturierter Regionen in NRW müssen in dem Aktionsplan Niederschlag finden. Außerdem sollte darin die konsequentere Umsetzung des NRW-Taktes verankert werden. Hierfür muss die bisherige Umsetzung evaluiert werden und möglichst eine Ausweitung auf Busse, Straßen- und Stadtbahnen stattfinden. Dies ist besonders in Tageszeiten und Regionen wichtig, in denen Linien mit schwachen Takten bedient werden.
Aktuell werden einige Verbindungen dadurch unattraktiv, dass sie über eine Grenze zwischen zwei Verkehrsverbünden verlaufen. Direktverbindungen gibt es hier seltener und die Übergangstickets sind vergleichsweise teuer. Die separate Netzplanung sowie das individuelle Ticketing der verschiedenen Verkehrsverbünde sind kontraproduktiv für ein attraktives Angebot in ganz NRW. Wir fordern, dass das Land im Rahmen des Aktionsplans einen Dialog zwischen den Verkehrsverbünden initiiert, um langfristig die einzelnen Verkehrsverbünde zu einem NRW-Verbund mit einheitlicher Netzplanung zusammenzulegen.
Angelehnt an den Pilotversuch im VRS, bei dem auf mehreren S-Bahn-Linien die 1. Klasse abgeschafft wurde, wollen wir auch in anderen Verkehrsverbünden und abseits der S-Bahnen einen ÖPNV, den alle Nutzer*innen gleichberechtigt nutzen können. So werden mehr Kapazitäten in den Bahnen frei und das Angebot insgesamt attraktiver.
Im öffentlichen Nahverkehr gibt es ein Finanzierungsproblem: Die Kosten zur Erbringung der Verkehrsleistung steigen, aufgrund klammer Kassen können viele Kommunen die Defizite der städtischen Verkehrsbetriebe nicht mehr ausgleichen, die Ticketpreise steigen und das Angebot wird teilweise ausgedünnt. Um den nötigen Ausbau des ÖPNVs in NRW nachhaltig zu finanzieren, fordern wir einen ticketlosen Nahverkehr für NRW. Dies soll durch eine ÖPNV-Umlage mit sozialer Komponente finanziert werden und steigert nicht nur die Attraktivität des ÖPNV, sondern sorgt gleichzeitig für mehr Mobilitätsgerechtigkeit.
Besonders schlecht steht es in NRW um die Stadtbahnen im Ruhrgebiet. Hier sind Sanierungen dringend notwendig. Dies muss mit Landesmitteln geschehen, da die Kommunen schon nicht über das nötige Geld zur Sanierung verfügen, um den Betrieb weiterhin zu gewährleisten. Bei dieser Sanierung sollen die Zugsicherungssysteme, Spurweiten und Standards bei der Stromversorgung vereinheitlicht werden. So wird ein mittelfristiges Zusammenwachsen zu einem zusammenhängenden Stadtbahnnetz für einen der größten Ballungsräume Europas ermöglicht.

 

Raus aus den Autos, rauf auf die Räder!

Unsere Vision ist ein NRW-weites Radschnellwegenetz, das vernetzte Fahrradmobilität im ganzen Land ermöglicht. Hierfür begrüßen wir die bisherige Landesförderung. Wir nehmen es aber mit Entsetzen zur Kenntnis, dass der Bundesverkehrswegeplan 2030 seinen Schwerpunkt weiterhin auf Autobahnen legt und die Förderung des Radschnellwegs Ruhr dabei untergeht. NRW muss hier die Prioritätenliste für den Bundesverkehrswegeplan ändern und entsprechenden Druck ausüben!
Wir freuen uns über das wachsende Bikesharingangebot in NRW. Bikesharing gewinnt an Attraktivität, wenn Fahrräder auch für längere Strecken zwischen den Städten genutzt werden können. Wir fordern daher einen Anstoß zur Kooperation zwischen verschiedenen Bikesharing-Betreibern.
Das Fahrrad ist das ideale Verkehrsmittel für die Fahrt zum nächsten Bahnhof und vom Bahnhof zum Ziel. Daher fordern wir eine Ausweitung der Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV und den Auf- und Ausbau von sicheren kostenlosen Fahrradabstellmöglichkeiten an Bahnhöfen und Haltepunkten.

 

Radfahren aber sicher

Radfahren wird von vielen Menschen in NRW als gefährlich angesehen. Immer wieder kommt es durch eine unübersichtliche Verkehrsführung, oder durch Fehler und Unachtsamkeit von anderen Verkehrsteilnehmer*innen zu Unfällen mit Radfahrer*innen. Wir fordern deswegen ein Landesprogramm zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer*innen, insbesondere von Autofahrer*innen. Menschen, die ein Fahrzeug fahren, müssen sich der Gefahren, die sie damit für andere Verkehrsteilnehmer*innen darstellen, bewusst sein.

Z4 Landwirtschaft

Lebewesen sind kein Wegwerfprodukt!

Wir fordern, dass die furchtbare Praxis, männliche Küken zu schreddern, beendet wird. Täglich werden so tausende frisch geschlüpfte Tiere getötet. Da das NRW-Verbot gerichtlich gekippt wurde, fordern wir eine Bundesratsinitiative für ein neues Bundestierschutzgesetz, das diese Praxis verbietet.

 

Bio für alle!

Biologische Landwirtschaft ist aus Gründen der Biodiversität aber auch des Boden- und Gewässerschutzes unterstützens- und förderungswert. Damit wird unserer Forderung nach einer Abkehr von Monokulturen hin zu einer Fruchtfolgewirtschaft Rechnung getragen. Die Vorteile von Bio-Landwirtschaft erkennen auch immer mehr Verbraucher*innen und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln steigt stärker als das Angebot. Die Ökolandbau-Förderung muss deshalb ausgebaut werden, indem etwa der Förderrahmen des Bundes ausgeschöpft und Prämien erhöht werden. Langfristig werden Bio-Lebensmittel dadurch auch günstiger.

 

Weniger Gülle – mehr sauberes Wasser!

Die Nitratbelastung in NRWs Grundwasser steigt und ist vielerorts viel zu hoch. Wir fordern strengere Kontrollen und ein Ende des Gülle-Handels mit den Niederlanden. Das hohe Gülle-Aufkommen belastet auf lange Sicht die Umwelt und ist Ausdruck der Massentierhaltung, die wir ablehnen.

 

 

S – Für ein solidarisches NRW der Zukunft

Nordrhein-Westfalen ist ein starkes Industrieland. Daher ist es besonders wichtig, dass wir uns Gedanken um die Zukunft der hart arbeitenden Menschen in unserem Bundesland machen.
Dabei stellen wir schnell fest, dass der Marktmechanismus aus dem letzten Jahrhundert am Ende ist. Er kümmert sich weder um ökologische Verträglichkeit noch um gerechte Verteilung. Wir fordern, die markt- und effizienzorientierte Betrachtungsweise nicht auf alle Bereiche des Lebens auszudehnen, sondern einen handelnden Staat, der seine wirtschaftliche Ausrichtung auf Solidarität, Ökologie und Wachstumskritik (7) baut.
Wir finden, dass Wirtschaft ein Instrument aller zum Wohlstand aller sein muss und nicht das Werkzeug weniger zur eigenen Bereicherung sein darf!

 

S1 Arbeit & Soziales

Leistung hat schon genug Gesellschaft!

Eine Arbeitswelt, die sich nur am Streben nach beruflicher Anerkennung orientiert, keine Fehlzeiten akzeptiert und systematisch Angestellte zu Überstunden drängt, erzeugt seit Jahren einen immer stärkeren Druck auf Arbeitnehmer*innen.
Auch bei jungen Menschen werden vermehrt stressbedingte Burnouts, Schlafstörungen oder ähnliche Krankheitsbilder diagnostiziert. Damit verbunden ist der Rückzug aus dem aktiven gesellschaftlichen Leben – eine fatale Entwicklung für die Zivilgesellschaft!
Arbeit muss immer lebenswert gestaltet sein. Insbesondere muss es Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben geben. Hier muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen. Wir fordern daher Modelle zur verstärkten Teil- und Gleitzeit ebenso wie so genannte Sabbatjahre, den rechtlichen Anspruch auf Lebensarbeitszeitkonten und die Etablierung von Homeoffice als reguläres Arbeitszeitmodell, in Tätigkeiten in denen dies möglich ist, beispielsweise Büroarbeiten.

 

Arbeit: Sicher und Fair!

Viele Druckmittel wurden in den vergangenen Jahren durch eine unsoziale Bundesgesetzgebung ermöglicht. Arbeitsmarktpolitisch fordern wir daher Bundesratsinitiativen für einen auskömmlichen flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen, gegen Leiharbeit, gegen den Verlust von regulären Arbeitsplätzen durch eine Ausweitung von Werkverträgen und eine Abschaffung des undemokratischen Tariftreuegesetzes.
Eine weitere Form der Ausbeutung, die in den letzten Jahren verstärkt stattfindet, ist die des unbezahlten Praktikums. Teilweise wird dabei über Monate hinweg zu allerniedrigsten Konditionen oder ganz ohne Bezahlung Vollzeitarbeit geleistet – Lerneffekt oder Zusatzqualifikation: Fehlanzeige.
Die Generation Praktikum muss der Vergangenheit angehören, daher fordern wir das Verbot von entgeltfreien Praktika! Jede Arbeit hat ihren Wert!

 

Selbstständige absichern!

Kreatives Unternehmer*innentum – nicht zuletzt der enorme Boom von nachhaltigem, sozialem und ökologischem Unternehmer*innentum der letzten Jahre – hat gezeigt, dass unternehmerisches Handeln auch unter ökologischen Gesichtspunkten positiv sein kann. Wir fordern deshalb, den Schritt in die Selbstständigkeit mit entsprechenden Förderprogrammen und Beratungsangeboten stärker zu unterstützen und eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Bürger*innenversicherung zur Absicherung von Freiberufler*innen und Selbständigen.

 

Sozialer Wohnraum und Mietpreisbremse jetzt!

NRW muss sich im Bundesrat für die komplette Abschaffung der Ausnahmeregelungen und die „Wohnungsmärkte-unabhängigen Allgemeingültigkeit“ der Mietpreisbremse einsetzen. Des Weiteren soll das Land Maßnahmen entwickeln, wie das unsoziale Wachstum der Mietpreise in NRWs Metropolen zu begrenzen ist, um Wohnraum für alle Menschen – unabhängig von ihrem Einkommen – zu gewährleisten. Wohnraum darf kein Luxusgut sein!
Wir fordern zudem, dass bestehende Programme des Landes NRW zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus bestehen bleiben und weiterverfolgt werden sowie weitere Anreize für Kommunen, mehr sozialen Wohnraum zu schaffen.

 

S2 Wirtschaft

Wachstum ist am Ende

Wir sind ein wachstums- und konsumkritischer Verband. Neben der Tatsache, dass es in einer begrenzten Welt kein unendliches Wachstum geben kann, lehnen wir auch die direkte Verbindung von Wirtschaftswachstum und Wohlstand im BIP (8) als Wohlstandsindikator ab. Es müssen neue Wohlstandsindikatoren entwickelt werden, welche Wohlstand nicht aufgrund von Wachstum, sondern aus ökologischen Aspekten, Ressourcenverbrauch, und sozialer Gerechtigkeit definieren. Wirtschaftlicher Erfolg muss endlich allen Menschen zu Gute kommen und darf nicht zur Bereicherung Einzelner dienen. Deswegen fordern wir in NRW eine Lebensqualitätsbilanz, die jährlich zu veröffentlichen ist und die oben genannten Faktoren miteinbezieht.

 

Ökologisch & Ökonomisch

Wir sind der Ansicht, dass sich wirtschaftliches Handeln an seiner ökologischen Verträglichkeit orientieren muss. Öffentliche Kampagnen, mit denen Unternehmen versuchen, sich einen grünen Anstrich zu geben, reichen nicht aus. Wir brauchen eine grundlegende Änderung der Arbeitsabläufe und Produktionsbedingungen. Eine Wirtschaftsweise zulasten unserer Umwelt hat keine Zukunft, umweltschonendes Verhalten ist also auch im ökonomischen Interesse der Unternehmen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn sie sich über die gesetzlichen Regelungen hinaus für soziale und ökologische Belange einsetzen.
Schöne Worte, freiwillige Selbstverpflichtungen und einvernehmliche Umweltpakte zwischen Wirtschaft und Politik reichen jedoch bei weitem nicht, um effektiv und schnell gegen Umweltverschmutzung und Klimawandel vorzugehen. Wir setzen auf eine Mischung aus Anreizen in Form einer umfassenden ökologischen Steuerreform, die umwelt- und klimaschädigendes Verhalten finanziell belastet und gesetzlichen Vorgaben wie bei der Top-Runner-Regelung (9). Hier muss das Land durch eine Bundesratsinitiative aktiv werden. Des Weiteren bedarf es klaren Regelungen zur Unternehmenswerbung, welche unlautere Greenwashing-Kampagnen verbietet. Erst mit Anreizen und echter Aufklärung werden Umwelt- und Klimaschutz finanziell attraktiv und umweltschädliche Produkte aus dem Markt verdrängt.

 

S3 Kommunales

Überschuldete Kommunen unterstützen

Ende 2014 hatten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 62 Milliarden Euro Schulden. Die Kreise, Kommunen und die Aachener Städteregion leiden unter einer falschen Kommunalpolitik von Bund und Land: Kommunen müssen immer mehr Aufgaben übernehmen, werden aber viel zu gering oder gar nicht dafür entlastet.
Daher fordern wir strikte Konnexität (10) und mehr Eigenmittel von Land und Bund für die Kommunen, welche kein Selbstzweck sind, sondern die Grundlage für eine gute und solide Kommunalpolitik darstellen. Hierfür muss das Land NRW gemeinsam mit den Kommunen ein Konzept entwickeln und dies über den Bundesrat durchsetzen.
Außerdem wollen wir eine Prüfung, ob eine institutionalisierte Beziehung zwischen Land und Kommunen in einem „Kommunalrat“ möglich ist. Der Landtag soll deshalb zum Thema deshalb zum Thema Möglichkeiten der Mitentscheidung und finanzielle Unterstützung der Kommunen eine Enquete-Kommission (11) bilden.
Außerdem fordern wir die Kommunen auf, den Klimawandel nicht indirekt durch Investitionen zu fördern. Das Land und der Bund müssen den Kommunen hierbei finanziell unterstützend zur Seite stehen, da durch einen Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oft hohe Verluste entstehen können, die viele NRW-Kommunen in die Haushaltssicherung führen würden.
Des Weiteren gehört auch die Infrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge in öffentliche Hand. Daher fordern wir, dass die NRW-Kommunen finanziell unterstützt werden, die ihre privatisierte Infrastruktur zurückkaufen wollen.

 

Transparente Kommunen

Kommunalpolitik sollte transparent und verständlich für alle sein. Dazu gehört das Open-Data-Prinzip, also die freie Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten, die durch öffentliche Stellen generiert wurden, z.B. Erhebungen zu Lärmemissionen oder Verträge mit nicht-öffentlichen Stellen, natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Entwickler*innen und Initiativen können diese Daten nutzen, um selbst Angebote für die Einwohner*innen der Kommune zu machen, etwa in Form von Apps. Auch ein elektronisches Anliegenmanagement ist bürger*innenfreundlich und verbessert Arbeitsprozesse innerhalb der Verwaltung, sodass Bearbeitungszeiten verkürzt werden können. Beteiligungsportale, in denen Bürger*innen ihre Meinung zu kommunalpolitischen Initiativen und neue Vorschläge öffentlich eintragen und diskutieren können, machen Kommunalpolitik niederschwellig und ermöglichen tatsächliche Partizipation an kommunalen Entscheidungen. Das Land sollte zum einen mit gutem Beispiel vorangehen, aber auch vorbildhafte Kommunen unterstützen, um diese freiwilligen Angebote auszuweiten.

 

Kultur

Wir wollen die Kultur in NRW sichern, stärken und ausbauen. Kunst und Kultur halten der Gesellschaft den Spiegel vor und geben Impulse. Sie sind damit wichtige Akteure im Kampf für unsere offene Gesellschaft. NRW weist einen überdurchschnittlichen Kommunalisierungsgrad in der Kultur auf. In Zeiten von knappen Kommunen ist das bedrohlich. Es führt dazu, dass viele Bühnen akut bedroht sind. Das wollen wir nicht hinnehmen.
Das Land muss sich stärker an den Kosten für Kultur beteiligen und daher seinen Kulturetat erhöhen. Dabei gibt es keinen qualitativen Unterschied der verschiedenen Kultursparten, egal ob städtisches Theater, alternative Kulturszene, Opernbühne oder Graffitwall.
Wir lehnen den Begriff “Hochkultur“ daher ab. Unser Ziel ist es, dass alle Sparten miteinander korrespondierend nebeneinander existieren können. Wir wollen Kultur niedrigschwellig und inklusiv gestalten. Sozial gestaffelte Eintrittspreise sind dafür ein erster, notwendiger Schritt.

 

S4 Finanzen

Keine schwarze Null um jeden Preis

Die GRÜNE JUGEND NRW steht für eine generationengerechte Politik. Dazu zählt auch eine nachhaltige Finanzpolitik. Die bedeutet allerdings nicht, dass wir uns für eine strenge Schuldenbremse und damit gegen jegliche Art von Schulden aussprechen: Gerade in Zeiten von Wirtschaftskrise oder Naturkatastrophen braucht der Staat flexible Handlungsmöglichkeiten.

 

NRW als Vorreiter*in der Bekämpfung von Steuerhinterziehung!

Wie nicht erst die Panama Papers und der Ankauf von Steuer-CDs gezeigt haben, ist Steuerhinterziehung auch in NRW ein großes Problem. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir mehr Beamt*innen zur Steuerprüfung. Die vor uns liegenden Herausforderungen und Chancengerechtigkeit können wir nur bewältigen und erreichen, wenn sich niemand unsolidarisch herauszieht.

 

Kommunale Eigenständigkeit sichern

Wir unterstützen die Städte und Gemeinden in NRW und wollen ihnen eine realistische Perspektive auf Haushaltssanierung bieten. Soziale Infrastruktur, wie etwa die Schulsozialarbeit, kommunale Kultureinrichtungen oder die Sicherung der ÖPNV-Finanzierung dürfen nicht dazu führen, dass Kommunen ganz unterschiedlich belastet und langfristig gegeneinander ausgespielt werden. Das Land muss wieder finanzielle Verantwortung für seine Kommunen übernehmen.

 

Bundesländer nicht gegeneinander ausspielen

Die Finanzbeziehungen zwischen Ländern und dem Bund bedürfen dringend einer Neuregelung, um sie solidarischer zu gestalten. Ein Ausspielen der Bundesländer gegeneinander lehnen wir ab.
Für uns ist es essentiell, die Verteilung der Gelder aus dem Solidaritätszuschlag nicht länger nach Regionalität zu verteilen, sondern nach Bedürftigkeit. Es ist ein Hohn, dass einige neue Länder durch den Soli ausgeglichene Haushalte erzielen, während die Kommunen im Ruhrgebiet nur gerade eben ihre Zinsen bezahlen können. Unter diesem Aspekt wollen wir den Soli vollständig für die Altschuldentilgung der Kommunen verwenden und eine vollständige Beachtung der kommunalen Haushalte in die Bund- und Länderfinanzbeziehungen. Hierfür muss sich NRW in den Verhandlungen der Finanzminister*innen einsetzen.

 

B – Mit guter Bildung und Ausbildung in die Zukunft

In den letzten 6 Jahren hat NRW viele kleine Schritte in Richtung einer guten Bildungspolitik gemacht. So hat sich beispielsweise mit der Abschaffung der Studiengebühren oder der Einführung der Inklusion viel getan. Uns reichen jedoch viele kleine Schritte in der Bildungspolitik nicht aus. Als GRÜNE JUGEND NRW streiten wir für einen Paradigmenwechsel im Bildungswesen. Noten, Formalitäten und den Mehrwert für die Wirtschaft wollen wir nicht länger in den Fokus setzen. Für uns sind die Bedürfnisse der Lernenden entscheidend. Deswegen wollen wir die Bildung qualitativ aufwerten und sie modernisieren, den Druck rausnehmen und Schulen und Hochschulen endlich solidarisch gestalten. Die tiefe soziale Spaltung nach Schulformen zeigt: Es ist Zeit für eine progressive Bildungspolitik. Und die werden wir uns in den kommenden Jahren erkämpfen!

 

B1 Schule

Eine Schule für alle

In einem gerechten Schulsystem haben alle Kinder unabhängig von Herkunft, Geldbeutel der Eltern und Geschlecht das gleiche Recht auf die beste Bildung. Dieses Recht wird nur in einer Schule für alle Kinder Realität. Bildung muss mehr sein als nur Zuhören, Lesen, auswendig Lernen und Noten bekommen! Schüler*innen müssen miteinander lernen und dabei individuell gefördert werden. Mehr pädagogische Aufgaben für die Schulen müssen aber auch mehr Lehrpersonal sowie Schulpsycholog*innen, Sonder- und Sozialpädagog*innen mit sich bringen.
Zudem erkennt die Grüne Jugend NRW an, dass Bildung auch außerhalb von Schulen stattfindet. Daher müssen auch Sportvereine, Musikschulen, Jugend und Kulturzentren sowie Museen besser in den Schulalltag eingebunden und finanziell unterstützt werden, sodass Kinder und Jugendliche unabhängig von ihrer Herkunft ihre Interessen austesten und ihre Talente entdecken können. Während in Städten ein breites Angebot an außerschulischen Bildungsangeboten existiert, gibt es im ländlichen Raum oft nur wenige oder nur sehr einseitige Angebote. Daher wollen wir uns für die Förderung von außerschulischen Bildungsstätten einsetzen.
Das Bildungssystem ist höchst ungerecht und sozioökonomisch selektiv: Bereits in frühen Schuljahren wird über die weitere Zukunft der Schüler*innen entschieden. Wir fordern die Abschaffung des mehrgliedrigen Schulsystems und die Einführung einer Schule für alle. Hierbei ist es uns aber wichtig, flächendeckend vom Staat getragene Gemeinschaftsschulen zu schaffen, die breit gefächerte Schwerpunktsetzungen und unterschiedliche pädagogische Modelle zulassen. Denn jedes Kind lernt anders!

In dieser neuen Schule sollen alle Kinder bis zum Ende der Pflichtzeit, in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 10, gemeinsam lernen. Dieses Ziel wird kurzfristig durch eine flächendeckende Ausweitung der Gesamtschulen in NRW erreicht. Die jetzige Trennung in verschiedene Schulformen lehnen wir aber langfristig ab.
Außerdem fordern wir die umfassende Demokratisierung des Bildungssystems. Lehrerende, Eltern und Schüler*innen müssen in allen Schulgremien gleich stark – im Sinne einer konsequenten Drittelparität – vertreten sein. Zudem fordern wir die konsequente Abschaffung von Disziplinarkonferenzen von Schulen: Schüler*innen dürfen nicht durch Repressalien eine pädagogische Betreuung erfahren, sondern durch eine progressive Form von Pädagogik.

Vor allem wollen wir aber die eigene Entscheidung von Schüler*innen stärken. Deswegen streiten wir für ein Abschulungsverbot in NRW. Wir wollen, dass Erziehende und Schüler*innen – solange es noch ein mehrgliedriges Schulsystem gibt – auch nach dem Wechsel von der Grund- auf die weiterführende Schule selbst die Schulform wählen können. Mit der bisherigen Praxis der Abschulung herrscht Zwang, so kann beispielsweise ein Kind von der Realschule auf die Hauptschule herabgestuft werden. Dies ist pädagogisch nicht sinnvoll.

 

Leistungsdruck reduzieren: Noten abschaffen

Noten haben sich im Schulalltag als kontraproduktiv erwiesen. Das Ziel der Schüler*innen ist es geworden, möglichst gute Noten zu erreichen und nicht, sich den vorhandenen Lernstoff tatsächlich anzueignen. Dies führt zu einem puren “Notenlernen“ und dem Vergessen des Stoffes. Der Druck, immer bessere Noten zu erreichen, führt zu Stress und Unkonzentriertheit. Wir fordern daher die Abschaffung aller Notensysteme und die Einführung eines alternativen Bewertungssystems.

 

Inklusion leben

Menschen mit Behinderungen werden oft stigmatisiert und nicht als gleichberechtigter Teil der Gesellschaft wahrgenommen. Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in den Regelschulbetrieb baut Berührungsängste und Vorurteile von Kindesalter an ab. Dennoch stößt dieses Vorhaben noch immer auf Widerstände.
Wir als GRÜNE JUGEND NRW lehnen die immer noch existente Forderung zur Isolation von Kindern mit Behinderung auf Förderschulen ab. Vielmehr müssen endlich die notwendigen Mittel bereit gestellt werden, damit es genügend geschulte Lehrer*innen und Betreuer*innen in den Regelschulen gibt, die den Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zur Seite stehen und gegebenenfalls verschiedene Anforderungsbereiche innerhalb einer Klasse vermitteln können.

 

Gleichstellungsbeauftrage an Schulen

Schulen sind nach wie vor kein geschlechtergerechter Raum. Wir wollen die Benachteiligung von Geschlechtern aufbrechen – und das auch in den Schulen. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass Gleichstellungsbeauftragte in den Schulen NRWs eingeführt werden.

 

Gendersensible Bildung für alle von Anfang an!

Wir wollen ein Bildungssystem, das alle Kinder und Jugendlichen fördert und ihre individuellen Stärken zu Tage bringt, statt ihnen durch rückständige Geschlechterstereotype wie „Mädchen sind schlechter in Mathe“ oder „Jungen können keine Fremdsprachen erlernen“ Stärken oder Schwächen einzureden. Geschlechtergerechtigkeit ist ein erklärtes Grundziel der GRÜNEN JUGEND NRW; deswegen wollen wir Kinder und Jugendliche von Anfang an ermutigen, sie selbst zu sein – losgelöst von geschlechterbedingten Rollenbildern. Mädchen, die traditionell in vielen Unterrichtsräumen geringere Redeanteile an den Tag legen, weil ihnen von der Gesellschaft mehr Zurückhaltung anerzogen wird, wollen wir in der Schule zu mehr Beteiligung ermutigen und gerade in den MINT-Fächern (12) mehr Teilhabe ermöglichen. Jungen wollen wir dabei unterstützen, Kenntnisse zu erwerben, die traditionell eher weiblich besetzt sind, das ist beispielsweise bei sprachlichen oder künstlerischen Fächern der Fall. Viele Jungen schrecken vor der Teilhabe an solchen Fächern zurück, aus Angst nicht ernst genommen zu werden. In beiden Fällen geht leider viel menschliches Potenzial in den jeweiligen Fächern verloren. Durch die Förderung individueller Interessen und Fähigkeiten anstelle von geschlechtsspezifischer Selektion können wir sexistische Denkweisen, die im späteren Erwachsenenleben die Grundlage für viele Diskriminierungen bilden, abschwächen. Deswegen müssen Lehrkräfte für diese Problematik in ihrer Ausbildung und in Fortbildungen sensibilisiert und verwendete Lehrmaterialien sexismusfrei werden.

 

Beschulung von Geflüchteten in Regelschulen

Die Inklusion von geflüchteten Kindern kann nur gelingen, wenn sie von Anfang an in Regelschulen individuell gefördert werden und zusätzlichen Deutschunterricht erhalten, statt abseits der anderen Schüler*innen beschult zu werden. Dafür muss das Land die notwendigen Mittel bereitstellen. Leider kommt es nämlich immer noch der vor, dass die Beschulung in Asylbewerber*innenunterkünften oder in gesonderten Klassen stattfindet
Wir begrüßen, dass bereits rund 3000 Lehrer*innenstellen in NRW geschaffen wurden.

 

Digitale Schule

Deutschland hat in der Digitalisierung des Bildungswesens versagt. In der ICILS-Studie, die das Computerwissen von Schüler*innen untersucht, belegt Deutschland von 19 untersuchten Ländern den letzten Platz. Länder wie Schweden sind diesem Bereich deutlich fortgeschrittener, dort ist etwa der Einsatz von Computern in fast jeder Unterrichtsstunde normal. Nach diesem Vorbild muss auch NRW die Digitalisierung des Bildungssystems einleiten.
Wir fordern ein Investitionsprogramm des Landes für eine bessere Ausstattung der Schulen mit Computern und IT-Systemen.
Um das digitale Potential voll ausnutzen zu können, brauchen Lehrer*innen Fortbildungen. Darüber hinaus brauchen wir ein Konzept zur Förderung von FIT*-Personen (13) für IT-Berufe. Individuelle Förderungen wie “Jugend hackt“ und andere Konzepte, die zum Beispiel die Frauenförderung in diesem Bereich stärken, begrüßen wir explizit.

 

Vielfältiger Unterricht an der Schule!

Für uns ist es wichtig, Lernen wieder stärker als Selbstzweck zu betrachten und Bildung nicht nur an ihrem Mehrwert für die Wirtschaft zu orientieren. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass Schüler*innen durch Schulkooperationen die Möglichkeit gegeben wird, möglichst viele Fächer zu belegen. Außerdem wollen wir das Angebot um praxisnahe Fächer ausweiten. Schüler*innen sollen die Möglichkeit haben, mit anwendbaren Alltagskenntnissen aus der Schule zu gehen. Wir fordern deswegen ein Fach einzuführen, in dem Allgemeinwissen zum Umgang mit Ernährung, Steuern usw. gelehrt wird. Außerdem wollen wir in allen Jahrgängen politische Bildung als Unterricht mit einem durchdachten pädagogischen Konzept anbieten. Darin soll besonders auf die politischen Partizipationsmöglichkeiten abseits von Wahlen für Jugendliche eingegangen werden, statt nur theoretisches Systemwissen zu vermitteln.

 

Stressfrei und mit Ganztag durch die Schulzeit

“Die Schule beginnt zu früh.“ Das ist nicht nur das subjektive Gefühl vieler Schüler*innen, sondern auch durch wissenschaftliche Studien belegt. So wurde nachgewiesen, dass ein späterer Schulbeginn sich positiv auf die Lernergebnisse auswirkt. Deshalb fordern wir einen landesweit vorgeschriebenen späteren Schulbeginn und eine Schulkernzeit von 10 bis 16 Uhr.

 

Konsequenten Ganztag schaffen

Wir wollen Schulen zu einem Ort ausgestalten, der nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des Lebens ist. Eine Schule, die einseitig auf die Vermittlung theoretischer Kenntnisse setzt, lehnen wir ab. Schüler*innen sollten die Gelegenheit haben sich nicht nur theoretisch zu bilden, sondern ebenfalls Zugang zu praxisorientierten Angeboten haben. Deswegen wollen wir die verpflichtende Kernzeit der Schule in einen konsequenten Ganztag einbetten. Im Rahmen dieses Ganztages soll es eine pädagogische Betreuung und Sport- und Kulturangebote für alle Schüler*innen geben.
Damit erhalten Schüler*innen unabhängig von ihrem Elternhaus die Möglichkeit, sich individuell zu entfalten, z.B. indem sie Instrumente erlernen, sich sportlich betätigen, handwerklich oder kreativ-künstlerisch tätig werden. Dabei soll Schüler*innen auch die Möglichkeit gegeben werden, eigene Angebote zu schaffen statt sich an starren Auswahlvorgaben zu orientieren.
Darüber hinaus soll es aber auch die Möglichkeit geben, eine Ganztag-Betreuung außerhalb der Kernzeit wahrzunehmen. Alle Schulen in NRW sollen eine freiwillige Ganztagsbetreuung von 7-20 Uhr anbieten und so Betreuungsangebote für Erziehende schaffen.
Im Rahmen dessen wollen wir Schüler*innen eine gute Ernährung zur Verfügung stellen. Deswegen sollen alle Schulen in NRW ein solidarisch bezahlbares Bio-Mittagessen anbieten. Hierbei müssen verschiedene Ernährungswünsche wie vegetarisch, vegan, koscher oder halal berücksichtigt werden.

 

Mehr Wahlfreiheit statt strikte Lehrpläne

Um sicherzustellen, dass alle Schüler*innen eine umfassende Allgemeinbildung erhalten, sollte es weiterhin erst in der Oberstufe möglich sein, Fächer hinzu- oder abzuwählen. Zu früherem Zeitpunkt kann die Wahlfreiheit dadurch erweitert werden, dass mehr Wahlpflichtfächer angeboten werden. Darüber hinaus kann es beispielsweise auch Vertiefungsmöglichkeiten für die Kernfächer geben, um eine Schwerpunktsetzung zu ermöglichen. Kleine Schulen sehen sich sonst mit dem Problem konfrontiert, nicht alle Fächer für jede Jahrgangsstufe anbieten zu können.

 

Freistellung für außerschulische Aktivitäten

Viele Schüler*innen gehen Aktivitäten außerhalb der Schule nach, beispielsweise einem Ehrenamt. Dafür sollen sie auf Wunsch von den Nachmittagsangeboten im Ganztag befreit werden können.

 

Schulfrei für Bundeswehranwerbende

Bis heute werden immer wieder sogenannte Jugendoffiziere an Schulen eingeladen, um über die Arbeit der Bundeswehr zu berichten und hierbei auch ganz gezielt Werbung für eine Karriere bei der Bundeswehr zu machen. In vielen Bundesländern gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen Bundeswehr und Landesregierung, darunter auch in Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen wie Hessen oder Baden-Württemberg. Aber auch in NRW ist es Schulen teils möglich Vertreter*innen der Bundeswehr einzuladen. Diese Art der Kriegswerbung muss verboten werden.

 

Schule in tatsächlicher Freiheit

In den meisten Städten gibt es ein breites Angebot öffentlicher Schulen, die vielen Kindern und Jugendlichen Zugang zu Bildung ermöglichen. Auf der anderen Seite gibt es auch viele Privatschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, die Zugang primär für die Kinder bieten, deren Eltern bereit und in der Lage sind, für ein Schulgeld aufzukommen. Die GRÜNE JUGEND NRW steht privatrechtlicher Organisation von Schulen skeptisch gegenüber und setzt sich dafür ein, dass Schulen in solcher Trägerschaft nicht in den Genuss staatlicher Förderung kommen. Es ist die Aufgabe des Landes, die Finanzierung öffentlicher Schulen sicherzustellen, von denen alle Kinder und Jugendlichen profitieren können. Die Finanzierung von Schulen, die nur wenige Eltern für ihre Kinder bezahlen können, verstärkt eine bereits bestehende sozioökonomische Selektion im Bildungsbereich, die wir bekämpfen wollen. Die häufig vorgeschobene Stipendienvergabe für private Schulen ist dabei nur ein Tropfen auf den heißen Stein und ändert kaum etwas an der sozioökonomischen Selektion. Die Förderung von nichtstaatlichen Schulen wäre aufgrund des vielerorts eklatanten Sanierungsstaus und schlechter Betreuungsverhältnisse an staatlichen Schulen eine falsche Prioritätensetzung
Wir sehen aber, dass viele Schulkonzepte in die privatrechtliche Trägerschaft gedrängt werden, weil sie nicht vollständig staatlich gefördert werden. Die Ansätze von alternativen Lehrmethoden, kleineren Klassen und individueller Förderung jedes einzelnen Kindes sollte auch in staatlichen Schulen eingeführt werden. Diese pädagogischen Ansätze sollen allen Schüler*innen zugänglich gemacht werden. Schulen in freier Trägerschaft werden so überflüssig. Wir wollen sie daher perspektivisch abschaffen.
Schulsozialarbeit für alle Schulen

Für uns ist klar: Die Mehraufgaben der Schule können nicht allein durch Lehrer*innen geleistet werden. Wir fordern zur Umsetzung unserer schulpolitischen Ziele für jede Schule mindestens eine Landesstelle für Schulsozialarbeit. Diese ist neben der Einzelfallberatung auch für die Organisation von Projekten und die außenunterrichtliche Bildung (mit-)verantwortlich. Die Kommunen dürfen mit den Kosten nicht alleine gelassen werden und daher fordern wir als Ergänzung zu kommunalen Stellen ein Landesprogramm Schulsozialarbeit mit dem Ziel an jeder Schule eine*n Schulsozialarbeiter*in zu beschäftigen. Dies hilft sowohl den Schüler*innen, als auch den Lehrer*innen und Eltern.

 

B2 Hochschule

Bunte Wissenschaft statt ökonomisierter Einheitsbrei

Die mangelhafte Finanzierung der Universitäten und Hochschulen hat zur Folge, dass sich diese immer mehr in Abhängigkeit von Unternehmen und wirtschaftlichen Interessen bringen. Dadurch gerät die Unabhängigkeit und Vielfalt der Forschung in Gefahr. Denn für Universitäten kann es nun plötzlich wirtschaftlich sinnvoll sein, auf das Lehren und Forschen in Bereichen zu verzichten, für die es keine direkten wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten gibt. Dies betrifft keinesfalls nur die Geisteswissenschaften, auch theoretische Forschungsschwerpunkte in den sogenannten MINT-Fächern sind dadurch bedroht. Gleichzeitig wissen wir, dass die Forschungslandschaft NRWs durch Drittmittel auch aus der freien Wirtschaft belebt werden kann. Um trotzdem die Unabhängigkeit der Hochschulen von der Wirtschaft zu sichern fordern wir neben dem Ausbau der Grundfinanzierung des Landes eine Transparenzregelung zum Umgang mit Drittmitteln, die Hochschulen schützt.
Eine einseitige Elitenförderung, wie sie beispielsweise durch die Exzellenzinitiative des Bundes erfolgt, die ausgewählte Universitäten fördert, lehnen wir auf Landesebene ab.

 

Mitbestimmung – jetzt aber wirklich!

Das Hochschulzukunftsgesetz der Landesregierung hat die Mitbestimmungsregeln an den Hochschulen stark verändert. Zufrieden können wir damit aber noch nicht sein. So sieht das Gesetz zwar eine Viertelparität in den Entscheidungsgremien der Hochschule vor, aber gleichzeitig so viele Ausnahmen, dass die Viertelparität in NRW nur in einigen wenigen Hochschulen eingeführt wurde. Diese muss in Zukunft konsequent durchgesetzt werden, auch mit einer weiteren Gesetzesänderung. Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung haben – genau wie die Professor*innen – ein Interesse daran, die Hochschulen weiterzuentwickeln und dürfen nicht weiter ignoriert werden.
Zu einer echten Mitbestimmung an Hochschulen gehört für uns auch, dass die Entscheidungen von demokratisch legitimierten Gremien getroffen werden und nicht von demokratisch nicht legitimierten Hochschulräten. Wir wollen daher Entscheidungskompetenzen vom Hochschulrat zum Senat verlagern, der das höchste Gremium der akademischen Selbstverwaltung darstellt. Die Hochschulräte sollen zu reinen Aufsichtsgremien umgebaut werden.

 

Schluss mit prekärer Arbeit

An der Hochschule zu arbeiten, ist für viele Menschen immer noch ein Risiko, denn die Projektgebundenheit vieler Mittel und die Angst der Verantwortlichen an den Universitäten vor einem Finanzierungsrückgang sorgt dafür, dass Menschen im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereich in der Regel befristet eingestellt werden. Dies darf nicht der Regelfall bleiben und muss unbedingt geändert werden. Menschen mit sogenannten Lehraufträgen an den Hochschulen haben noch prekärere Arbeitsbedingungen: Sie sind häufig schlecht bezahlt, haben weder Arbeitslosen- noch Rentenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaubsanspruch. Die Möglichkeit, Lehraufträge zu verdienen, sollte ursprünglich dazu genutzt werden, dass Professor*innen oder andere gutverdienende für die Lehre interessante Menschen auch außerhalb ihres eigenen Arbeitsbereichs tätig werden können. De facto werden die Lehraufträge aber dafür genutzt, Menschen in prekärer Beschäftigung wichtige Lehrtätigkeiten übernehmen zu lassen. Statt unverbindlicher Leitlinien oder Vereinbarungen für gute Arbeit braucht NRW endlich einen Wissenschaftstarifvertrag, in den auch studentische Hilfskräfte miteinbezogen werden.

 

Studienbedingungen

Die Umstellung auf das Bachelor-Master-System im Zuge der Bologna-Reformen sollte einen schnelleren Zugang für Studierende zum Arbeitsmarkt und internationale Vergleichbarkeit herstellen. Heute müssen wir sagen, dass all unsere Kritik an dem System bei dessen Einführung berechtigt war und die Bologna-Reform umfassend gescheitert ist. Der Umbau des Studiums nach den Wünschen der Wirtschaft hat zu einer Verschulung des Studiums geführt, sodass Studierende häufig kaum noch befähigt werden wissenschaftlich zu arbeiten, aber auch der direkte Einstieg ins Berufsleben mit einem Bachelor häufig nicht möglich ist – gerade im öffentlichen Dienst. Der Master ist somit zum faktischen Regelstudienabschluss geworden, ohne dass dafür genügend Studienplätze zur Verfügung stehen. Wir fordern die umfassende Entschleunigung der Studiengänge, einen breiteren Fokus in den Studiengängen weg von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit und hin zu einer allumfassenden wissenschaftlichen Bildung. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass jede*r Bachelor-Absolvent*in auf Wunsch sein*ihr Studium im Master fortsetzen kann. Dafür muss es einen Rechtsanspruch geben.

 

Bildungsgerechtigkeit ernst nehmen

Das deutsche Bildungssystem ist selektiv wie kaum ein anderes auf der Welt und setzt sich an den Hochschulen weiter fort. Wir fordern, die Barrieren zum Hochschulzugang ein für alle Mal einzureißen. Durch Numeri Clausi und Studiengebühren werden gerade Abiturient*innen aus einkommensschwachen Haushalten und Bildungsaufsteiger*innen vom Studieren abgehalten. Damit muss Schluss sein. Wir wollen, dass alle Studiengebühren restlos abgeschafft werden, auch solche für Langzeitstudierende. Bildung ist und bleibt keine Ware und die Hochschule ist kein Supermarkt.
Numeri Clausi als Instrument der Studienplatzvergabe lehnen wir ab. Stattdessen wollen wir die Notwendigkeit einer Begrenzung von Studienplätzen durch einen Ausbau von Studienplätzen obsolet machen.
Einen weiteren wichtigen Pfeiler der Bildungsgerechtigkeit sehen wir in der Voraussetzung, das eigene Studium finanzieren zu können. Die GRÜNE JUGEND NRW wird sich auch in Zukunft für ein gerechtes Bafög einsetzen, das alle Studierenden unabhängig von Alter, Leistung oder Semesterzahl die Möglichkeit gibt, ihr Studium grundlegend zu finanzieren.

 

Verantwortung übernehmen und ethisch handeln

Hochschulen bieten mit ihrer Forschung die Grundlage für viele Dinge unseres alltäglichen Lebens – gerade im Fachbereich Medizin, aber auch in anderen Disziplinen wird zur Gewinnung von Erkenntnissen auf Tierversuche zurückgegriffen. Wir lehnen Tierversuche ab und fordern deshalb, Projekte zur Alternativforschung zu fördern. Langfristig sollen dadurch Tierversuch überflüssig gemacht und abgeschafft werden.
Des Weiteren fordern wir eine echte Zivilklausel. Universitäten sollten mit ihrer Forschung nicht dazu beitragen, das Töten von Menschen in Kriegsgebieten weiter zu technologisieren und industrialisieren. Ethikräte, die zum Teil vom Landtag und zum Teil aus den Universitäten benannt werden, sollten über Forschungsprojekte zu sogenannten Dual-Use-Gütern (14) befinden.

 

Hochschulen für Geflüchtete öffnen

Die Willkommenskultur sollte auch an den Hochschulen gelebt werden! Deshalb müssen alle nötigen Schritte unternommen werden, um Geflüchteten den Hochschulzugang zu ermöglichen. Dazu gehören u.a. die großzügige Anerkennung von bisherigen Studienleistungen und kostenlose Kurse zur Vorbereitung auf die DSH-Sprachprüfung (15).
Erst durch den Zugang zu Bildung wird Geflüchteten die Möglichkeit gegeben, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Hochschulen sind ein geeigneter Ort, an dem Geflüchtete ihre Ideen einbringen können, während gleichzeitig deutsche Studierende davon profitieren.

 

B3 Ausbildung

Berufsausbildungen stärken

Die Berufsausbildung ist ein fester Bestandteil der Wirtschaft, wird also von dieser selbst gesteuert und unterliegt nur geringer staatlicher Kontrolle. Obwohl die zuständigen Kammern auch einen Bildungsauftrag haben, wird dieser oft vernachlässigt. Stattdessen stehen wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Die GRÜNE JUGEND NRW fordert deswegen eine stärkere staatliche Kontrolle der Kammern im Bereich der Berufsausbildung. Dabei muss klar sein, dass Bildungsinteressen vor wirtschaftlichen Interessen stehen müssen.

 

Kein Abschluss ohne Anschluss!

Jugendliche unter 18 Jahre, die die Schule ohne eine weiterführende Ausbildung verlassen, sind laut Gesetz verpflichtet, das Berufsgrundschuljahr (BGJ) oder das Berufsorientierungsjahr (BOJ) zu besuchen. In diesen schulischen Angeboten werden junge Menschen in ihrer Berufswahl und im Bewerbungsverfahren unterstützt.
Diese Bildungsgänge haben sich in der Vergangenheit bewährt. Allerdings verlassen die meisten Schüler*innen diese Bildungsgänge ohne weiterführende Qualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt anerkannt werden. Deshalb muss dieses Angebot verbessert und auf den*die jeweilige*n Bewerber*in ausgerichtet werden. Dazu fordert die GRÜNE JUGEND NRW das Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ weiter voranzutreiben.

 

B4 KiTa & frühkindliche Bildung

Gute Kita-Plätze für alle!

Zu einer guten Bildung von Anfang an gehören für uns selbstverständlich auch die Kindertageseinrichtungen. Um dem Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz gerecht zu werden und jedem Kind den Besuch einer KiTa zu ermöglichen, ist für uns eine weitere Ausbauoffensive notwendig. Allein ein quantitativer Ausbau von Plätzen ist nicht ausreichend, vielmehr muss zeitgleich ein qualitativer Ausbau stattfinden. Ein wichtiger Ansatzpunkt hierfür ist eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses durch geringere Gruppengrößen sowie eine verstärkte Sprach- und Sozialförderung in den Kindertagesstätten. Dies ist nur mit einem deutlichen Personalausbau möglich.
Die momentane Regelung der KiTa-Förderung, bei der KiTas in kirchlicher Trägerschaft durch das Land stärker unterstützt werden als solche, die durch öffentliche Jugendhilfen getragen werden, möchten wir überarbeiten. Im Sinne einer konsequenten Trennung von Kirche und Staat sowie angesichts des immer größer werdenden Anteils nicht-religiöser Kinder und Kinder anderer Glaubensrichtungen als des Christentums halten wir diese Prioritätensetzung für falsch.Um Bildung von Anfang an kostenfrei zu gestalten, sollen Kindertageseinrichtungen zukünftig vollständig aus Steuergeldern bezahlt werden.

 

Bessere Vereinbarkeit jetzt!

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besteht noch viel Nachholbedarf. Gerade Frauen* (16) leiden oftmals unter einer Doppelbelastung durch Kinder und Arbeit. Damit Eltern ihre Kinder auch während ihrer Arbeitspausen sehen können und um Wege zu verkürzen, setzen wir uns dafür ein, dass KiTas in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes geschaffen werden. Wie bei allen anderen KiTa-Ausbauprojekten, müssen auch hier die Arbeitsrealitäten der Eltern akzeptiert werden. Daher fordern wir für alle Angebote eine Ausweitung der Randzeiten des Betreuungsangebotes.
Aber auch für Schichtdienstarbeitende müssen flächendeckende, zuverlässige Betreuungs- und KiTa-Angebote geschafften werden, deshalb fordern wir ein Förderprogramm zum Ausbau eines bedarfsgerechten 24-Stunden-Angebotes.

 

Gesunde Ernährung von Anfang an!

Natürliche Lebensmittel und gutes Essen sollten Menschen von Kindesbeinen an begleiten. Dafür braucht es bereits in der Kita eine vollwertige Ernährung mit kostenfreien und gemeinsamen Mahlzeiten. Kinder können so bereits ans Kochen und die Bedeutung gesunder Ernährung herangeführt werden.

 

G – Gesellschaft für alle

Viele Menschen in unserer Gesellschaft erfahren Benachteiligung und Ausgrenzung und das aus verschiedenen Gründen: Entweder, weil sie nicht männlich, heterosexuell, able-bodied (17) und cis (18) sind und damit weniger Privilegien haben oder weil sie auf andere Art „fremd“ wirken, beispielsweise weil sie nicht in Deutschland geboren worden oder nicht weiß sind. Wir aber wollen eine Gesellschaft, die für alle da ist – keine Sonderrechte aufgrund von Nationalität, Herkunft, geschlechtlicher oder sexueller Identität! Dabei bleibt auch die Gleichberechtigung aller Geschlechter eines unserer erklärten gesellschaftspolitischen Grundziele. Wir setzen uns daher für mehr Antidiskriminierungsarbeit, Aktionspläne der Vielfalt und Chancengleichheit ein!
Für uns ist außerdem klar: Trotz der immer weiteren Aushöhlung des Asylrechts seit den neunziger Jahren – in den letzten Jahren auch vermehrt mit grüner Unterstützung – bleibt das Asylrecht für uns ein Grundrecht! Wir stellen uns entschieden jedem Versuch entgegen, das Asylrecht weiter zu verschärfen und setzen uns dafür ein, die bisherigen Verschärfungen rückgängig zu machen!

 

G1 Geflüchtete, Migration, Integration

Gegen sichere Herkunftsstaaten

Insbesondere das Instrument der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird oft zu einer Verschärfung des Asylrechts bemüht. Diese angeblich sicheren Herkunftsstaaten sind eine Farce, die die Verfolgung und Diskriminierung von Minderheiten, etwa von Roma oder Homosexuellen, in diesen Ländern unsichtbar macht und leugnet. Jeder Asylantrag, egal ob der*die Antragsstellende aus Marokko, dem Kosovo oder Syrien stammt, muss geprüft werden, ohne dass bereits durch die Klassifizierung des Herkunftslands als sicher eine Vorentscheidung getroffen wird. Das Instrument der sicheren Herkunftsländer gehört für uns daher restlos abgeschafft! NRW darf im Bundesrat keiner weiteren Ausweitung der sicheren Herkunftsländer zustimmen.

 

Für eine menschenwürdige Unterkunft und Schutzräume!

Geflüchtete, die in NRW ankommen, müssen oft zunächst unwürdige Zustände ertragen und werden in Notunterkünften, wie etwa Turnhallen, untergebracht. Zukünftig sollen Geflüchtete höchstens in der Zeit direkt nach ihrer Ankunft in Sammelunterkünften untergebracht werden, bevor sie nach dem Leverkusener Modell schnellstmöglich dezentral unterkommen. Sowohl bei der Unterkunft in Sammelunterkünften als auch bei einer dezentralen Unterbringung muss die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen und LGBTIQ*-Personen (19) anerkannt und für diese Schutzräume geschaffen werden. Diese Schutzbedürftigen müssen darüber hinaus bei der dezentralen Unterbringung bevorzugt werden. Zur besseren Unterstützung der oft traumatisierten Geflüchteten werden sowohl Sozialarbeiter*innen, als auch Psycholog*innen benötigt. Diese müssen in ausreichender Zahl dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden – sei es in Unterkünften, Begegnungsstätten oder Schulen.

 

Wahre Integration für Geflüchtete von Anfang an!

Damit die Geflüchteten ankommen und Kontakte knüpfen können, müssen vielfältige Angebote geschaffen werden. Essentiell dabei ist es, den Geflüchteten möglichst schnell kostenfreien Zugang zu Sprachkursen zu ermöglichen. Das allein ist selbstverständlich nicht genug. Vielmehr müssen Möglichkeiten geschaffen werden, dass Geflüchtete auch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Neben der Teilnahme an z.B. musischen, künstlerischen oder sportlichen Aktivitäten sehen wir insbesondere eine Notwendigkeit, dass Geflüchtete ohne Wartefristen oder Vorrangprüfung Zugang zum Arbeitsmarkt, sowie zu Bildungs- und Weiterbildungsangeboten haben. Hierbei muss das gesamte Spektrum, von Kindergarten über Schule zu Ausbildung, Hochschulen und Volkshochschulen, berücksichtigt werden. Gegen bisherige Beschränkungen dieser Maßnahmen im Bundesrecht soll sich NRW über den Bundesrat einsetzen.
Wir lehnen Abschiebungen ab und treten für ein universelles Bleiberecht ein. Uns ist bewusst, dass Abschiebungen durch Bundesrecht geregelt werden, an das sich NRW halten muss. Die Spielräume im Asylrecht, die NRW bei Abschiebungen hat, müssen dabei weitestmöglich zum Wohl der Geflüchteten ausgelegt werden. Hierzu zählen für uns insbesondere der Verzicht auf eine Abschiebung aus humanitären Gründen sowie das Ende von nachts stattfindenden Abschiebungen. Im Vorfeld einer bevorstehenden Abschiebung müssen Geflüchtete auf die Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise hingewiesen werden, für die ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden muss und die nicht durch Repressalien erzwungen werden darf. Um eine Abschiebung durchzuführen, darf nicht auf das Mittel der Abschiebehaft zurückgegriffen werden. Das Abschiebegefängnis Büren ist daher unverzüglich zu schließen.

 

Beziehungen zur Türkei

Für uns spielt in globalen Kontexten zudem die Situation in der Republik Türkei eine wichtige Rolle. Der Landtag von NRW hat eine Parlamentarier*innengruppe für die Beziehungen mit der Republik Türkei. Diese fordern wir auf, umfassend Menschenrechtsverletzungen seitens der AKP-Regierung und von Staatspräsident Erdogan zu thematisieren und Druck aufzubauen.

 

Wahlrecht für alle

Menschen können nur dann in der Gesellschaft ankommen und sich als Teil dieser fühlen, wenn sie sich auch an den demokratischen Entscheidungen dieser beteiligen können. Momentan sind Millionen von Menschen in NRW von dieser Beteiligung ausgeschlossen, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auch als Geflüchtete oder Migrant*innen mit Aufenthaltsgenehmigung sollten alle Einwohner*innen NRWs ein Recht auf politische Teilhabe besitzen und wahrnehmen können. Das Land soll daher das kommunale Wahlrecht sowie das Landeswahlrecht für alle Menschen, die zurzeit in NRW leben, zugänglich machen.

 

G2 Queer

Weg mit der Zweigeschlechtlichkeit!

Unsere Gesellschaft besteht nicht nur aus Menschen, die sich als Männer oder Frauen definieren. Ebenso wird Menschen bei der Geburt ein Geschlechtseintrag zugeordnet, mit dem sie sich nicht wirklich identifizieren können. Die Wege der rechtlichen Namensänderung und Personenstandsänderung, d.h. Änderung des Geschlechtseintrags, sind langwierige Prozesse, die derzeit nur Menschen offen stehen, die als transsexuell (20) diagnostiziert wurden. Wir wollen, dass NRW als progressives und modernes Bundesland mutig vorangeht und auf die Erhebung geschlechtsspezifischer Daten verzichtet, sofern sie nicht von wissenschaftlicher Bedeutung sind oder die Erhebung der Geschlechtszugehörigkeit auf die Förderung von Frauen abzielt, die noch immer gesellschaftlich benachteiligt werden.
So wollen wir Menschen ein Stück mehr Selbstbestimmung über ihre geschlechtliche Identität einräumen statt sie in bürokratische Geschlechterkategorien von vorgestern einzusortieren, bis die Bundespolitik endlich eine umfassende Reform des Namens- und Personenstandsgesetzes umsetzt.

 

Toiletten für alle Geschlechter!

Einige trans- und intergeschlechtliche Menschen werden beim Toilettengang diskriminiert oder sogar angefeindet, weil ihnen vorgeworfen wird, sie befänden sich auf der falschen Toilette. Darum setzen wir uns dafür ein, dass im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Einrichtungen, Hochschulen und Schulen Unisextoiletten (Toiletten für alle Geschlechter) eingerichtet werden, um die Diskriminierungsgefahr für trans- und intergeschlechtliche Menschen beim Toilettenbesuch zu reduzieren. Wir betonen jedoch, dass dies als Angebot aufzufassen ist. Alle Menschen sollen die Toilette benutzen, auf der sie sich am wohlsten bzw. sichersten fühlen, unabhängig davon ob sie rechtlich unter dem Geschlecht geführt werden, für das die Toilette ausgewiesen ist, die sie gerade benutzen. Außerdem fordern wir, Artikel der Monatshygiene (Tampons, Binden) kostenlos auf allen öffentlichen Toiletten zur Verfügung zu stellen.

 

Queer – auch in der Schule!

An Schulen gibt es immer noch zu viel Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit. Dass auf Schulhöfen Jugendliche als „Schwuchteln“ und „Transen“ beschimpft werden, ist unhaltbar. Alle Kinder und Jugendlichen, auch queere (21) Menschen, verdienen eine Bildungsumgebung, die ihnen Respekt und Unterstützung entgegenbringt.
Deswegen wollen wir, dass Lehrkräfte für homo-, bi- und/oder transfeindliche Anfeindungen und Diskriminierungen sensibilisiert werden. Außerdem wollen wir, dass der Unterricht, insbesondere die Sexualaufklärung, nicht auf heteronormative (22) Vorstellungen beschränkt bleibt. Kinder sollen bereits in der Grundschule auf altersgerechte Weise dafür sensibilisiert werden, dass nicht alle Menschen heterosexuell und/oder cisgender sind. Damit wollen wir Homo- und Bisexualität sowie Transidentität und Intersexualität (23) ihren Tabucharakter nehmen und die Vorstellung von geschlechtlicher und sexueller Normalität aufbrechen, die die Grundlage für viele Diskriminierungen darstellt. Aufklärungsprojekte wie SCHLAU NRW (24) begrüßen wir ausdrücklich, weil hier selbst Betroffene zu Wort kommen. Wir wollen aber nicht nur die Förderung solcher Projekte, sondern auch, dass Diversitykompetenz (25) fest in den NRW-Lehrplänen verankert wird.
Um weiterhin darauf hinzuwirken, dass queere Identitäten kein Unverständnis und Kopfschütteln hervorrufen, sondern zur gleichberechtigten Normalität werden, wollen wir erreichen, dass bei der Neuauflage von Unterrichtsmaterialien wie Schulbüchern beispielsweise in Textaufgaben auch queere Menschen vorkommen.

 

Jugendzentren – jung und ganz du selbst sein!

Jugendzentren und Jugendtreffs für queere Jugendliche und junge Erwachsene sind wichtige Schutz- und Rückzugsräume, die es Jugendlichen erlauben, frei von Diskriminierung und Beleidigungen sie selbst sein zu können und Gleichgesinnte kennen zu lernen. Sie stärken die Identitätsfindung und das Selbstbewusstsein und liefern zudem wichtige Beratungsangebote für Menschen, die aufgrund von Diskriminierungserfahrungen in akute Lebenskrisen geraten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass bestehende Angebote ausgebaut sowie flächendeckend in NRW neue Angebote geschaffen werden.
Perspektivisch setzen wir uns jedoch dafür ein, dass auch Schulen bzw. andere Strukturen, in denen Jugendliche ohnehin eigebunden sind, akzeptanzfördernde Programme, Rückzugsräume und Beratungsangebote bieten.

 

Queere Kultur – wir sind hier, wir sind queer!

Queere Menschen sind massiv unterrepräsentiert in der Öffentlichkeit und Kultur! Auch wenn viel über Schwule, Lesben, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen gesprochen wird, sind sie doch selten diejenigen, die die gesellschaftliche Debatte bestimmen. Wir wollen queeren Menschen den Raum geben, ihre eigenen Geschichten zu erzählen statt Zielscheibe flacher Vorurteile und öffentlicher Witze zu sein. Deswegen wollen wir queere Menschen im Kulturbereich, aber auch in Film und Rundfunk, aktiv fördern. Bei Fördergeldern für Kulturprojekte wollen wir, dass gesellschaftliche Vielfalt stärker als Förderfaktor berücksichtigt wird. Außerdem wollen wir Initiativen und Projekte fördern, die queeren Menschen in Film und Rundfunk mehr Raum zugestehen.

 

G3 Frauen* & Gender/Inter, Trans*

Die Hälfte der Macht den Frauen*!

Wir finden, dass die Diskussion um Gleichberechtigung schon viel zu lange geführt wird. Es müssen endlich Taten folgen! Rund die Hälfte unserer Gesellschaft besteht aus Frauen*, deswegen steht ihnen auch die Hälfte entscheidungstragender Positionen zu. Was die Grünen bereits bei der Besetzung von Ämtern und der Aufstellung von Kandidat*innen für die Parlamente tun, muss gesamtgesellschaftliche Realität werden. Wir fordern deshalb eine 50+-Quote bei der Besetzung aller Gremien und Behörden des Landes NRW. Alle neu zu besetzenden Chef*innenposten sollen, bis die Quote erreicht wurde, weiblich besetzt werden. Ebenfalls gefördert von dieser Quote werden, sollen andere Nicht-Männer, insbesondere inter- und transgeschlechtliche Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oftmals bei der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt werden.

 

Gender Budgeting – Kein Geld ohne Gleichberechtigung

Wir wollen, dass der Haushalt des Landes NRW im Sinne des Gender Budgeting gestaltet wird, das heißt eine Überprüfung stattfinden soll, die genderspezifische Auswirkungen herausstellt. Ausgaben, die Frauen benachteiligen bzw. bestehende patriarchal geprägte gesellschaftliche Machtverteilungen und Rollenbilder verfestigen, lehnen wir ab. Wir wollen eine Landespolitik, die die Gleichberechtigung aller Geschlechter vorantreibt und Frauen fördert!

 

Sexualisierte Gewalt ausnahmslos bekämpfen!

Übergriffigkeit und sexualisierte Gewalt stellen noch immer ein großes Problem in unserer Gesellschaft dar, wie die Vorfälle der Silvesternacht in Köln gezeigt haben, aber auch mediale Debatten wie #aufschrei oder #imzugpassiert. Die größte Betroffenengruppe stellen Frauen* dar, aber auch andere Menschen, die nicht cis-männlich und/oder heterosexuell sind, werden zur Zielscheibe sexualisierter Gewalt.
Wir setzen uns deshalb für ein flächendeckendes Angebot von Beratungsangeboten, u.a. Opfertelefone, und Zufluchtsräumen – unter Berücksichtigung des Bedarfs – ein, das Frauen*, inter- und transgeschlechtlichen sowie queeren Menschen in Not Unterstützung und Obdach gewährt. Für bestehende Angebote wie beispielsweise die Frauenhäuser fordern wir eine Finanzierungsgarantie.

 

G4 Kein Fußbreit der Menschenfeindlichkeit

Institutionelle Diskriminierung abschaffen – Gleiche Chancen für alle!

Wir fordern Schulungen und Sensibilisierungen aller Landeseinrichtungen sowie der Justiz für institutionellen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Fremdenfeindlichkeit, aber auch für Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit sowie Sexismus.
Bei der Strafverfolgung müssen menschenfeindliche Straftaten klarer benannt werden und Justizangestellte sensibilisiert werden.
Auch in der schulischen und außerschulischen Bildung wollen wir demokratie- und akzeptanzfördernde Programme und Maßnahmen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit.

 

Vielfalt leben – Aktionspläne gegen Menschenfeindlichkeit

Wir wollen den bereits vorhandenen Aktionsplan Vielfalt, der sich auf queere Menschen bezieht, durch weitere Aktionspläne ausbauen. Hierdurch soll für verschiedenen Formen der Menschenfeindlichkeit sensibilisiert und gesamtgesellschaftliche Aufklärung gefördert werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der Thematisierung von und Aufklärung über Antiziganismus liegen, der oft nicht ausdrücklich in Antidiskriminierungsplänen benannt wird.
Antidiskriminierungsstellen und -projekte sollen zudem ausgebaut und von Landesmitteln stärker gefördert werden. Nur so erreichen wir eine Gesellschaft und ein NRW für alle!

 

D – Demokratie der Zukunft

Wir wollen eine Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können, ohne Diskriminierungen ausgesetzt zu sein. Junge Menschen und Jugendliche dürfen dabei nicht vernachlässigt werden, vielmehr müssen sie gleichberechtigt an Entscheidungen teilhaben können und Freiräume haben.
Die demokratische und diskriminierungsfreie Gesellschaft, die wir uns wünschen, wird durch den stattfindenden Rechtsruck bedroht. Die AfD erzielte bei vergangenen Landtagswahlen zweistellige Ergebnisse. Die Zahl der Angriffe auf Geflüchtetenunterkünfte steigt rapide, der vorhandene Alltagsrassismus und vorhandene faschistische Einstellungen in der Gesellschaft, wie sie schon durch die Mitte-Studie der Uni Leipzig nachgewiesen wurden, nehmen zu. Und nicht zuletzt stockt auch die Aufarbeitung um die Tätigkeiten des NSU in NRW.
Wir sind davon überzeugt, dass rechtes Gedankengut und rechte Politik ein friedliches, freiheitliches, interkulturelles und interreligiöses Zusammenleben gefährden. Wir wollen dem Rechtsruck keinen Meter überlassen und betrachten es deswegen als unsere Aufgabe, zivilgesellschaftliche Bewegungen in ihrer Arbeit gegen Rechts zu unterstützen.
Ein Protest gegen rechte Menschenfeind*innen muss daher möglich sein, ohne sich aufgrund von repressiven Regelungen im Versammlungsrecht strafbar zu machen. Doch auch abseits von Versammlungen sehen wir die Notwendigkeit von Gesetzesreformen, um das Verhältnis zwischen den Einwohner*innen NRWs und der Polizei zu verbessern.

 

D1 Direkte Demokratie & Einwohner*innenbeteiligung

Auch wenn wir die Beteiligung der Bürger*innen als ein wichtiges Ziel erachten, so sehen wir bei den Entscheidungsfindungen der Direkten Demokratie, wie etwa Volks- oder Bürger*innenentscheiden doch große Probleme. Auch abseits des bekannten Beispiels des Minarettverbots in der Schweiz zeigt sich, dass die Teilnehmer*innen von Bürger*innenentscheide oft nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern vielmehr ihr eigenes im Blick haben. Aufgrund der Zugangsvoraussetzungen zur Teilnahme an Entscheiden, sowie dem je nach Bildung und Einkommen unterschiedlichen Mobilisierungspotentials haben insbesondere Vorschläge, die Menschen mit geringer Bildung und Einkommen zu Gute kommen würden, nur geringe Chancen auf Erfolg. Dies hat etwa der Volksentscheid über die Schulreform in Hamburg gezeigt. Zudem sind Volks- und Bürger*innenentscheide viel stärker für populistische Stimmungsmache anfällig. Wir sind daher für die Beibehaltung der jetzigen Quoren.

 

D2 Jugend

Für echte Jugendpartizipation

Der Landtag von NRW hat in einer Verfassungskommission aller Fraktionen mögliche Verfassungsänderungen geprüft. Die Absenkung des Wahlalters war Bestandteil hiervon. CDU und FDP haben sich gegen ein Wahlalter 16 ausgesprochen und verhindern so die 2/3-Mehrheit für eine Verfassungsänderung, und damit, dass 300.000 junge Menschen den Landtag mitwählen dürfen. Als GRÜNE JUGEND NRW treten wir für ein Wahlalter bereits ab 14 Jahren ein: Ab diesem Alter sind Jugendliche strafmündig und sollten auch das Recht haben, politisch mitbestimmen zu dürfen.
Für uns besteht Jugendpartizipation aber nicht nur aus dem Wahlrecht, sondern auch aus echten und aktiven Beteiligungsmöglichkeiten.
Deswegen fordern wir konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung einer konsequenten Jugendbeteiligungspolitik. Wir wollen eine Koordinationsstelle für Jugendpartizipation im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport schaffen, um die vielfältige kommunale Landschaft von Partizipationsangeboten für junge Menschen zu erhalten, zu unterstützen und zu vernetzen. Außerdem fordern wir eine Online-Plattform speziell für die politischen Ideen junger Menschen einzurichten, die konkreten Eingang in Landespolitik findet, und eine Social-Media-Strategie zum Dialog mit jungen Menschen.
Vor allem ist es aber unser Ziel, die politische Teilhabe junger Menschen in die Breite zu tragen und junge Menschen dort zu erreichen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.
Mit unserer Forderung an das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, wie Kinder- und Jugendliche an ihren Lebensmittelpunkten, wie beispielsweise Schulen oder Sportvereinen von Politik erreicht werden können, wird politische Bildung auch Realität.

 

Jugend? Wird Landessache!

Im Feld der Jugendpolitik sieht die GRÜNE JUGEND NRW aber nicht nur Handlungsmaßnahmen im Bereich der Jugendpartizipation. Darüber hinaus setzen wir uns auch für eine Gesellschaft ein, in der junge Menschen als wertzuschätzender Bestandteil dieser Gesellschaft wahrgenommen werden.

Altersdiskriminierung muss deswegen konsequent abgebaut werden. Das geschieht nicht nur durch die Abschaffung von gesetzlichen Diskriminierungen, sondern auch dadurch, dass sich das Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Kultur und Sport aktiv der Bekämpfung von Altersdiskriminierung junger Menschen annimmt.
Letztendlich muss in einer Gesellschaft, die jungen Menschen offen steht, auch Verständnis für die Bedürfnisse junger Menschen gelebt werden. Deswegen setzen wir uns für eine Förderung von Jugendtreffs durch das Land ein, um eine landesweite Abdeckung auch mit nicht-kirchlichen Angeboten zu ermöglichen. Schließlich muss die Perspektive junger Menschen überall mitgedacht werden. Nur so wird die Jugend ein fester Bestandteil dieser Gesellschaft.

 

D3 Innenpolitik

Vertrauen in die Polizei stärken – Fehlentwicklungen entgegenwirken

Um das Vertrauen in die Polizei zu verstärken und Rechtsverstöße besser verfolgen zu können, soll eine Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen zukünftig gesetzlich geregelt werden. Wie die laufende Legislaturperiode gezeigt hat, ist es nicht ausreichend, diese durch einen Erlass zu regeln, der leicht außer Kraft gesetzt werden kann. Durch eine anonymisierte individuelle Kennzeichnung von Polizist*innen würde gleichzeitig dem verständlichen Sicherheitsbedürfnis der Beamt*innen Rechnung getragen und eine Möglichkeit geschaffen, Straftaten die z.B. in der Anonymität einer Hundertschaft verübt werden zu verfolgen.
Ermittlungen gegen Polizist*innen verlaufen oft im Sande und werden eingestellt. Neben den Fällen, die zu Recht eingestellt werden, trägt hierzu auch ein vorhandener Korpsgeist unter Polizist*innen bei. Dieser führt dazu, dass Polizist*innen nicht gegen ihre eigenen Kolleg*innen aussagen oder nur halbherzig ermitteln, sowie dazu, dass auf Anzeigen gegen Polizist*innen oft mit einer Gegenanzeige reagiert wird. Um dem entgegenzuwirken, soll NRW eine*n Polizeibeauftragte*n einführen. Diese*r Polizeibeauftragte*r soll mit umfassenden Ermittlungskompetenzen ausgestattet sein, vom Parlament gewählt und diesem gegenüber verantwortlich sowie für Bürger*innen und Polizeibeamt*innen gleichermaßen zugänglich sein. Auch sollte diese Person proaktiv darauf hinwirken können, strukturelle Defizite z.B. in der Polizeiausbildung zu beheben.
Im Rahmen eines Modellversuchs werden zurzeit Bodycams in NRW erprobt. Bodycams stellen für uns kein geeignetes Mittel des Schutzes von Polizist*innen dar. Gewalttäter*innen lassen sich nicht durch Kameras davon abschrecken Gewalt anzuwenden, und es wird bestenfalls eine Scheinsicherheit geschaffen, mit der ein Ausbau von Überwachung gerechtfertigt wird. Zudem verstärken Bodycams das Gefühl der Unsicherheit, das viele Menschen jetzt schon im Umgang mit der Polizei haben. Es sollte niemand von Kameras davon abgehalten werden, sich an Polizeibeamt*innen zu wenden.
Bundes- und Landespolizeibehörden führen zahlreiche Verbunddateien, in denen sie deliktbezogen Straftäter*innen, aber auch Verdachtsfälle speichern. So existieren z.B. die Dateien „Gewalttäter Sport“ oder „Politisch motivierte Kriminalität – links“, in denen sich zahlreiche Personen finden, die niemals verurteilt wurden. Häufig reicht der bloße Verdacht oder die räumliche Nähe zu einer begangenen Straftat für eine Eintragung, die wiederum zu bundesweiten Stadionverboten, Ausreiseverboten bei Großdemonstrationen (z.B. G7-Gipfeln) und beruflichen Nachteilen führen können. Diese Dateien müssen umfangreich auf ihren Sinn und Zweck sowie auf die Einhaltung des Datenschutzes überprüft werden!

 

Für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz

Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, ein eigenes Versammlungsgesetz zu erlassen, welches das Bundesversammlungsgesetz ablöst. Auch NRW sollte dies nutzen und die oft repressiven Regelungen durch ein liberales und demonstrierendenfreundlicheres Landesversammlungsgesetz ersetzen. Durch ein solches Versammlungsrecht könnten wir nicht nur das Demonstrationsrecht stärken, sowie Demonstrierende besser schützen, sondern auch Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten.
So stellen Sitzblockaden und Verstöße gegen das Vermummungsverbot einen Großteil der im Zusammenhang mit Demonstrationen festgestellten Straftaten dar. Beides wird in anderen Versammlungsgesetzen inzwischen nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Sitzblockaden stellen nicht nur für uns sondern bis ins bürgerliche Spektrum hinein ein legitimes Mittel des Gegenprotests gegen rechte Aufmärsche und Versammlungen dar. Es ist für uns unverständlich und ein falsches Zeichen, Proteste gegen rechts zu kriminalisieren und zu erschweren. Blockaden müssen möglich sein, ohne sich strafbar zu machen. Die Teilnahme an Blockaden soll daher zukünftig keine Straftat darstellen, sondern legal möglich sein.
Um Demonstrierende besser zu schützen, ist es für uns notwendig, dass eine Vermummung zukünftig keine Straftat mehr ist. Zwar wird eine Vermummung auf Demonstrationen teilweise auch genutzt um Straftaten durchzuführen, der Großteil der Vermummungen geht allerdings auf Selbstschutz zurück, z.B. um nicht von Fotograf*innen aus dem extrem rechten Spektrum fotografiert und damit als Nazi-Gegner*innen geoutet zu werden.
Sich hiervor schützen zu wollen ist mehr als verständlich.
Vermummung soll daher zukünftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Der Schutz der Demonstrierenden soll künftig ebenso dadurch verbessert werden, dass Personenkontrollen bei Versammlungen zukünftig nur noch dann erlaubt sein sollen, wenn es konkrete Hinweise auf mitgeführte Waffen gibt.
Protest gegen angemeldete Demonstrationen zu ermöglichen, ist für uns zwingend notwendig. Genehmigte Demonstrationsrouten müssen daher frühzeitig veröffentlicht sowie Gegenproteste in Sicht- und Hörweite ermöglicht werden. Leider gibt es immer noch genügend Beispiele, wo dies nicht der Fall ist.
Der Einsatz von Tieren auf Demonstrationen ist sowohl für die Tiere als auch für die Beamt*innen mit einem Risiko verbunden, da auch extrem gut trainierte Pferde durchgehen können.
Für Polizeihunde bedeutet ein Einsatz keine geringere Stressbelastung. Daher sollen Tiereinsätze bei Demonstrationen und ähnlichem abgeschafft werden!
Um auch angespannte Situationen auf Versammlungen besser zu beruhigen, soll die Polizei für einen dialogbereiten und deeskalierenden Umgang mit dem Protest gegen Rechts geschult werden. Auch sollten die Polizist*innen beim Einsatz auf Versammlungen keine Überstunden mehr machen dürfen, da durch die Übermüdung und Überbelastung ein zu hohes Risiko auf Überreaktionen besteht.

 

Geheimdienste

Der NSU-Skandal hat es für uns alle noch einmal verdeutlicht: Die Geheimdienste, insbesondere der Verfassungsschutz, erfüllen ihre Aufgabe nicht. Statt seinem Namen gerecht zu werden und die Verfassung zu schützen, beschäftigt der Verfassungsschutz V-Leute und unterstützt damit rechte Strukturen und offenbar sogar den NSU. Darüber hinaus beobachtet er friedliche, linke Aktivist*innen, statt gewaltbereite Neonazis und andere Rechte zu verfolgen und strafrechtlich relevante Erkenntnisse zu bringen.
Geheimdienste stehen für uns in einem Widerspruch zu einer demokratischen, offenen und aufgeklärten Gesellschaft. Zudem hat insbesondere der Verfassungsschutz gezeigt, dass er seinen Aufgaben im besten Falle nicht nachkommt. Wir fordern daher eine Abschaffung des Verfassungsschutzes NRW. Auch wenn wir Geheimdienste ablehnen, so sehen wir dennoch die Notwendigkeit Terrorismus, der extremen Rechten sowie Islamismus entgegenzuwirken. Hierzu sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln, die einer demokratischen Gesellschaft angemessen sind und weder Islamisten noch die extreme Rechte finanziell unterstützen.

 

Für eine rationale Drogenpolitik

Die Prohibition ist gescheitert, trotz Verbote werden weiterhin Drogen konsumiert. Wir wollen die Änderungsmöglichkeiten NRWs innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgung von Konsument*innen ausreizen. Die bisher bei 10 Gramm liegende geringe Menge bei Cannabis wollen wir auf 15 Gramm erhöhen, wie es sich in Berlin bereits bewährt hat. Um die Auswirkungen einer Cannabis-Legalisierung insbesondere in Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen, die Konsument*innenzahl sowie die organisierte Kriminalität zu untersuchen, soll ein Modellprojekt zur legalen Cannabisabgabe an Bürger*innen ab 18 Jahren nach dem Vorbild Düsseldorfs oder der Bezirksregierung Berlin Kreuzberg-Friedrichshain beantragen. Zugleich soll NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung eine Legalisierung und Regulierung von Cannabis über den Bundesrat vorantreiben. Auch abseits von Cannabis unterstützen wir Modellprojekte bei illegalen Drogen, etwa im Bereich des Drugcheckings oder von Drogenkonsumräumen.

 

D4 Strategien gegen Rechts

Handlungskonzept der Regierung kritisch begleiten

Das Handlungskonzept gegen Rassismus und „Rechtsextremismus“ der Landesregierung begrüßen wir – bei aller berechtigten Kritik – sehr. Nordrhein-Westfalen ist hiermit Vorreiter in der Bekämpfung der politischen Rechten und von anderen Formen, an denen sich rechtes Gedankengut zeigt.
Besonders wird dies für uns durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Projekte und institutionellen Maßnahmen in allen Ressorts deutlich.
Wir fordern, das Handlungskonzept um Projekte zu ergänzen, die sich mit der Bedeutung von Protest für den Widerstand gegen Rechts beschäftigen, sowie im Zuge des Handlungskonzeptes die mobile Beratungsstelle gegen „Rechtsextremismus“ weiter auszubauen.
Darüber hinaus soll die NSU-Aufarbeitung in NRW auch nach der Landtagswahl 2017 in Form eines Untersuchungsausschusses fortgesetzt werden.

 

Konsequent gegen institutionellem Rassismus

Institutioneller Rassismus ist auch in Nordrhein-Westfalen Alltag. Viele Betroffene berichteten von gezieltem Auswählen durch die Polizei beispielsweise bei allgemeinen Personalkontrollen. Wir wollen diesen institutionellen Rassismus überwinden! Denn wir wollen einen vielfältigen Rechtstaat, in dem alle Menschen vom Staat gleichbehandelt werden.
Allein schon die Thematisierung von institutionellem Rassismus in den Landesbehörden wird aber eine Herausforderung. Deswegen soll die nächste Landesregierung ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus gemeinsam mit Betroffenen und Betroffenenverbänden entwickeln. Darüber hinaus soll das Thema bei einem*r Landesbeauftragten für Antidiskriminierung angesiedelt werden.

Rasse aus Gesetzestexten streichen

Begriffe wie “Rasse“ und “rassische Gruppe“ sind extrem belastet und haben unweigerlich rassistische Implikationen. Zu einem glaubwürdigen Kampf gegen Rassismus gehört für uns daher selbstverständlich der Verzicht auf solche Begriffe. In diesem Sinne sollen Landesgesetze, die derartige Begriffe enthalten, überarbeitet und problematische Begriffe ersetzt werden. Hierzu zählen etwa das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen oder das Kinderbildungsgesetz.

Mutig gegen rechte Strukturen

Als Mittel gegen die organisierte Rechte wird oft auf Verbote zurückgegriffen, das bekannteste Beispiel hierfür dürfte das Verbotsverfahren gegen die NPD sein, das momentan im zweiten Anlauf verhandelt wird. Neben diesem Verbotsverfahren gab es immer wieder Verbote extrem rechter Organisationen, in NRW zuletzt das Verbot mehrerer Kameradschaften. Aus vielen dieser verbotenen Kameradschaften entwickelten sich anschließend Kreisverbände der Partei Die Rechte.
Ein Verbot trifft nur die jeweilige Organisation und ändert nichts an der menschenverachtenden Ideologie, die in vielen Köpfen verankert ist. Trotzdem sehen wir Parteien- und Vereinsverbote als ein geeignetes Mittel im Kampf gegen Rechts, sofern diese Verbote nur dann angestrengt werden, wenn sie eine ausreichend hohe Aussicht auf Erfolg haben. Gescheiterte Verbote nützen hingegen nur den Nazis. Die Erfahrung zeigt, dass Nazis nach Verboten der Strukturen, in denen sie aktiv waren, vorsichtiger werden und sich teils aus der aktiven Szene zurückziehen. Auch wenn sich nach einiger Zeit neue Strukturen bilden, so ist der Schaden für die Szene trotzdem immens. Sei es dadurch, dass die aktive Nazi-Szene schrumpft, oder dadurch, dass Vereins- oder Parteivermögen eingezogen werden. Zudem ist es unerträglich, wenn Parteien wie die NPD oder Die Rechte Steuermittel zur Hetze gegen Minderheiten verwenden.

 

PDF-Version zum Download: JunggrueneVision2017
Glossar

  1. globaler Süden: Darunter werden die Entwicklungs- und Schwellenländer als Gruppe zusammengefasst.
  2. 2-Grad-Ziel: Die internationale Staatengemeinschaft hat im Rahmen des UN-Klimaabkommens von Cancún zwei Grad Celsius als Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung festgelegt.
  3. ÖPNV: Öffentlicher Personennahverkehr, hierzu zählen beispielsweise Regionalbahnen, S-Bahnen, Linienbusse oder Straßenbahnen.
  4. Urban Gardening: Die gärtnerische Nutzung von städtischen Flächen durch Privatpersonen oder Initiativen wird als Urban Gardening oder Urbaner Gartenbau bezeichnet.
  5. CO2-Äquivalent-Ausstoß: Andere Treibhausgase als CO2, z.B. Methan, haben ein deutlich größeres Treibhauspotenzial. Zum Vergleich wird ihre Treibhauswirksamkeit auf die von CO2 umgerechnet und als CO2-Äquivalent angegeben.
  6. SPNV: Schienenpersonennahverkehr, hierzu zählen etwa S-Bahnen, Interregio-Expresse oder Regionalbahnen.
  7. Wachstumskritik: Die Reduktion des Konsum- und Produktionswachstums ist Teil einer umfänglichen Wachstumskritik und Gegenentwurf zum als schädlich für Umwelt und Gesellschaft wahrgenommenen Wirtschaftswachstum.
  8. BIP: Das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) ist der summierte Wert aller im Jahr erwirtschafteten Erzeugnisse und Dienstleistungen innerhalb der Landesgrenzen. Es dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum und als Vergleichsinstrument.
  9. Top-Runner-Regelung: Diese besagt, dass das Gerät mit der besten Energieeffizienz zwei Jahre nach dem Erscheinen zum Standard wird. Kann ein Produkt diese Standards zum festgelegten Zeitpunkt nicht erfüllen, darf es nicht weiter verkauft werden. Geräte mit sehr hohem Energieverbrauch verschwinden so automatisch aus dem Angebot.
  10. Konnexität: Konnexität bedeutet Zusammenhang und bezieht sich hier auf das Konnexitätsprinzip, das den staatsrechtlichen Grundsatz beschreibt, der besagt, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung jeweils zusammengehören. Die Instanz (Staatsebene), die für eine Aufgabe verantwortlich ist, ist auch für die Finanzierung zuständig. Vereinfacht wird dies oft ausgedrückt mit dem Satz „Wer bestellt, bezahlt“.
  11. Enquete-Kommission: Kommission, die von einem Parlament mit dem Auftrag eingesetzt wird, zu einem bestimmten Thema das relevante Material zusammenzutragen, damit eine politische Entscheidung möglichst umfangreich vorbereitet ist. Die Sachverständigen haben in einer solchen Kommission die gleichen Rechte wie die Abgeordneten. Anders als die regulären Ausschüsse arbeiten Enquete-Kommissionen nur für einen begrenzten Zeitraum.
  12. MINT-Fächer: Eine zusammenfassende Bezeichnung für Unterrichts- und Studienfächer aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.
  13. FIT*-Personen: Mit der Abkürzung sind Frauen*, Inter- und Trans*-Personen gemeint. Die einzelnen Begriffe sind unter (16), (20) und (24) erklärt.
  14. Dual-Use-Güter: Bezeichnung für Güter, die sowohl für militärische als auch zivile Zwecke genutzt werden können.
  15. DSH: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang.
  16. Frauen*: Der Genderstar am Ende von Frauen* weist darauf hin, dass wir in unserem Frauenbegriff explizit Transfrauen mit einbeziehen. Frauen* sind für uns nicht nur Cis-Frauen, sondern alle Menschen, die sich als Frauen verstehen
  17. able-bodied: Able-bodied kommt aus dem Englischen und bezeichnet nicht behinderte Menschen.
  18. (cis-)gender: Menschen, die nicht trans* sind. Cis-Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, dass ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Umgangssprachlich sagen manche Menschen „geborene Männer & Frauen“.
  19. LGBTIQ*: Aus dem englischen Sprachraum kommende Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen.
  20. Trans*/Transidentität/transgeschlechtliche Menschen: Trans* sind Menschen, die nicht cis sind. Sie identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht, dass ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Viele transgeschlechtliche Menschen passen ihr Äußeres oder ihre soziale Rolle dem Geschlecht an, mit dem sie sich identifizieren.
  21. queer: Queer benutzen wir als Oberbegriff für alle Menschen, die sich als nicht heterosexuell und/oder cis verstehen, u.a. Schwule, Lesben, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen.
  22. heteronormativ: Heteronormativität bezeichnet eine Sicht auf die Welt, in der davon ausgegangen wird, dass heterosexuelle Menschen die Norm sind. Oft wird hier auch davon ausgegangen, dass es zwei Geschlechter (männlich und weiblich) gibt, in die Menschen „hineingeboren“ werden.
  23. Intersexualität/intergeschlechtliche Menschen: Menschen, die Merkmale verschiedener Geschlechter aufwiesen bzw. deren Chromosomensatz nicht ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen übereinstimmen, werden als intersexuell oder intergeschlechtlich (inter = lat. „zwischen“) bezeichnet.
  24. SCHLAU NRW: Dieses landesweite Netzwerk bietet Bildungs- und Aufklärungsworkshops zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt für Schulen, Sportvereine, Jugendzentren und andere Jugendeinrichtungen an.
  25. Diversity: Diversity ist englisch für Vielfalt und bezeichnet in politischen Zusammenhängen die Berücksichtigung von Menschen, die aufgrund von Kultur, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen Merkmalen oft benachteiligt sind.


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