Frauenstatut
LMV beschließt Satzungsänderung
Präambel
Das Frauenstatut ist Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND NRW und richtet sich nach ihren Leitbildern, insbesondere der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Es tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.
Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen. Doch hier gibt es eine große Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Im Gegensatz zu anderen politischen Jugendorganisationen hat die GRÜNE JUGEND zwar einen relativ hohen Anteil an weiblichen Mitgliedern, doch auch wir erreichen unser Ziel nicht, dass sich Frauen und Männer zu gleichen Teilen an der Arbeit des Verbandes beteiligen sowie Positionen und Gremien paritätisch besetzt werden. Bemerkbar macht sich dieses z.B. bei den überwiegend männlichen KandidatInnen für Gremien und Positionen sowie einer männlichen Debattenkultur auf Landesmitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen.
Mit dem Frauenstatut werden konkrete Maßnahmen bestimmt, welche die Position von Frauen bei der GRÜNEN JUGEND NRW stärken. Es reicht als Ansatz allein nichts aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Statut enthaltenen Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, die Interessen von Frauen zu verwirklichen. Unsere Zielsetzung ist es weitere Veränderungen voranzutreiben.
§ 1 Mindestquotierung
Alle gewählten Gremien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND NRW sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser mit einer Frau zu besetzen. Der Ersatzplatz ist auch für Männer offen.Öffnet die Frauenversammlung den ordentlichen Platz auch für Männer und wird ein Mann gewählt, dürfen auf dem Ersatzplatz nur Frauen kandidieren, es sei denn die Frauenversammlung öffnet auch diesen Platz.
§2 Frauenversammlung
Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheiden die Frauen der Wahlversammlung auf Antrag einer stimmberechtigten Frau über das weitere Verfahren. Die Frauenversammlung entschiedet, ob dieser Platz für männliche Kandidaten geöffnet werden soll. Wird die Öffnung des Platzes abgelehnt, bleibt der Platz unbesetzt.Sind keine stimmberechtigten Frauen anwesend, können Frauen zustehende Plätze nicht geöffnet werden. Diese Plätze bleiben unbesetzt.Die Frauenversammlung findet unter Ausschluss der Männer statt.
§ 3 Vetorecht
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen berühren oder von denen Frauen besonders betroffen sind, haben die Frauen die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den Frauen durchzuführen. Sollten die beiden Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.
§ 4 Redelisten
Die Präsidien des Basisrates und der Landesmitgliederversammlungen sind mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Die Diskussionsleitung wird abwechselnd übernommen. Das Präsidium hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von Frauen auf die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Auch bei allen anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND NRW soll diese Regelung gelten.
§ 5 Unterstützung von Wissenschaftlerinnen
Die politische Bildungsarbeit ist eine wichtige Aufgabe der GRÜNEN JUGEND NRW. Bei der Organisation und Planung von Seminaren ist darauf zu achten, mindestens so viele weibliche wie männliche ReferentInnen einzuladen. Gleiches gilt für die Besetzung von Podiumsdiskussionen und Diskussionsveranstaltungen.
§ 6 Einstellungspraxis
Die Stellen der GRÜNEN JUGEND NRW sowie PraktikantInnenplätze sollen nach Möglichkeit paritätisch vergeben werden. Bei gleicher Qualifikation sind Frauen einzustellen.
§ 7 Frauenkonferenz
Der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW wird dazu aufgerufen einmal jährlich ein Treffen für alle weiblichen Mitglieder zu organisieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Konferenz ist für alle Frauen öffentlich und soll zur Vernetzung unter den Frauen sowie Vertiefung von frauenpolitischen Themen dienen.
§ 8 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung von Männern und Frauen besitzt bei der Grünen Jugend NRW einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass bei Seminaren und Veranstaltungen mindestens die Hälfte der TeilnehmerInnenplätze weiblich besetzt ist, sofern genügend Anmeldungen von Frauen vorliegen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
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