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Fortbildungsprogramm 2012

29. Juni 2003

Schuldenfalle Mobiltelefon

Mobilfunkbetreiber sollen Transparenz gewährleisten

1.

Wir fordern die in Deutschland tätigen Mobilfunk-Netzbetreiber dazu auf, ihren Kunden folgende Dienstmerkmale kostenlos und ohne Aufforderung frei zu schalten: Die Gebührenanzeige während eines laufenden Gesprächs auf dem Handydisplay, die Anzeige der im laufenden Abrechnungszeitraum angefallenen Gesprächs- und SMS-Gebühren auf dem Handydisplay.

 

2.

Wir fordern die Hersteller von Mobilfunkgeräten auf, künftig in jedes Gerät einen so genannten "SMS-Zähler" einzubauen, der die Anzahl der im laufenden Abrechnungszeitraum versendeten Kurznachrichten anzeigt. Dabei müssen Kurznachrichten in das eigene Mobilfunknetz und SMS in andere Mobilfunknetze oder zu SMS-Diensten getrennt gezählt werden.

 

Begründung:

 

Wegen hoher Handy-Rechnungen landen immer mehr Jugendliche in der Schuldenfalle. Die Zahl der 20- bis 24-Jährigen, die bei der Schufa (Schuldner-Datenbank) als pleite gemeldet waren, ist zwischen 1999 und 2002 um fast ein Drittel auf 174 000 gestiegen. Diese Zahl ist verglichen mit der Entwicklung aller bei der SCHUFA gemeldeten Personen alarmierend. Bei Negativeinträgen in der Schufa kann beispielsweise ein Mietvertrag, eine Versicherung oder eine Kontoeröffnung verweigert werden. 80 Prozent der Leute, die als Erwachsene zur Schuldnerberatung gehen, haben schon in einem Alter von 16 bis 25 Jahren angefangen sich zu verschulden.

 

Die vielfach beworbene "totale Kostenkontrolle" ist ein Märchen, das die Netzbetreiber gerne verbreiten. So wird die im Festnetz lange übliche Gebührenanzeige auf dem Telefondisplay von den Mobilfunkbetreibern nicht angeboten. Stattdessen sind teils kostenlose, teils kostenpflichtige Gebührenansagen anzurufen. Die Anzahl der versendeten Kurznachrichten ist für die/der Endverbraucher/in nicht nachvollziehbar. Selbst so genannte "Prepaid-Karten" kann man teils wegen Abrechnungsschwierigkeiten über das Guthaben hinaus nutzen.

 

Um eine tatsächliche Kostenkontrolle zu gewährleisten, muss für die/den Endverbraucher/in jederzeit, spätestens jedoch am Ende eines Gesprächs und nach dem Versenden einer SMS die Höhe der gesamten Gebühren auf dem Display angezeigt werden. Die Anzahl der versendeten Kurznachrichten muss jederzeit nachvollziehbar sein.

 

UnterstützerInnen:
Christian Michalak (Grüne Jugend Bochum)
Tim Giesbert (Grüne Jugend Mülheim)

 

einstimmig angenommen auf der LMV am 29. Juni 2003 in Bonn


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