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Was ist was?

Beschreibung der verschiedenen junggrünen und grünen Gremien

 

Auf der kommenden Landesmitgliederversammlung (LMV) am 6. und 7. März 2010 in Köln werden wir auch wieder viele Delegierte zu den unterschiedlichen Gremien der GRÜNEN JUGEND Bundesverband und der Grünen NRW wählen. Damit ihr auch wisst, um welche Gremien es sich dabei handelt und welche Aufgaben sie haben, und euch die Entscheidung leichter fällt, zu kandidieren, möchten wir euch die Gremien hier kurz vorstellen. Bei Fragen könnt ihr euch natürlich immer gerne an uns wenden. Falls ihr euch bewerben wollt, schickt uns doch eure Bewerbung mit einer kurzen Vorstellung, wer ihr seid, was eure Schwerpunktthemen sind und warum ihr für dieses Gremium delegiert werden möchtet, bis Mittwoch, den 3. März 2010, an antrag(at)gruene-jugend-nrw.de, damit wir die Bewerbung noch online stellen können. Natürlich sind auch spontane Kandidaturen möglich!


Die Landesdelegiertenkonferenz


Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) ist der Parteitag der Grünen NRW und das wichtigste Gremium der Partei. Hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen, Wahlprogramme verabschiedet und der grüne Landesvorstand gewählt. Die LDK setzt sich aus Delegierten zusammen. Jeder Kreisverband der Grünen in NRW entsendet je nach Mitgliederzahl unterschiedliche viele Delegierte.


Die GRÜNE JUGEND NRW schickt zwei Delegierte und wählt zusätzlich vier Ersatzdelegierte. Bewerben kann sich jedeR, der/die Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist. In der Regel findet die LDK einmal im Jahr statt, in Wahlkampfzeiten auch zweimal im Jahr. Die nächste LDK ist voraussichtlich am 19. und 20. Juni 2010. Du solltest an beiden Tagen Zeit haben. Die Kosten für Unterkunft und die Bahnfahrt übernimmt natürlich die GRÜNE JUGEND NRW.

 

Der Landesparteirat


Der Landesparteirat (LPR) ist der kleine Landesparteitag der Grünen NRW.  Er ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt die Richtlinien für die politische Arbeit des Landesverbandes zwischen den LDKen. Er setzt sich ebenfalls aus Delegierten aus den Kreisverbänden zusammen.


Die GRÜNE JUGENDNRW darf eine Person zum LPR delegieren und wählt zusätzlich eine Person zum/zur Ersatzdelegierten. Aufgrund unseres Frauenstatutes darf nur eine Frau als Delegierte kandidieren. Der Vertretungsposten ist ein offener Platz.


Bewerben kann sich jedoch wieder nur, wer Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen ist. Der LPR findet ein- bis dreimal im Jahr statt, ist dafür aber nur eintägig. Der nächste LPR ist voraussichtlich am 2. Mai 2010. Falls du für den LPR kandidieren möchtest, solltest du dir diesen Termin freihalten.

 

Landesfinanzrat


Der Landesfinanzrat (LFR) ist ein Gremium der Partei, welches über die Finanzen des Landesverbandes berät. Jeder Kreisverband schickt dazu eineN DelegierteN. Die GRÜNE JUGENDNRW darf eine Person zum (LFR) delegieren und wählt zusätzlich eine Person zum/zur Ersatzdelegierten. Aufgrund unseres Frauenstatutes darf nur eine Frau als Delegierte kandidieren. Der Vertretungsposten ist auch für Männer offen. Auch hier kann sich nur bewerben, wer Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen ist. 

 

Der Bundesausschuss


Der Bundesausschuss (BA) der GRÜNEN JUGEND ist das zweitwichtigste Gremium des Bundesverbandes nach dem Bundeskongress und ist die Vertretung der Länder auf Bundesebene. Es dient der Vernetzung der Landesverbände untereinander und mit dem Bundesvorstand. Außerdem finden auf dem Bundesausschuss auch inhaltliche Abstimmungen und Wahlen statt. Die GRÜNE JUGEND NRW darf zwei Delegierte zum Bundesausschuss entsenden und wählt außerdem vier Ersatzdelegierte. In der Regel findet der BA dreimal im Jahr statt. Die kommenden BA-Termine in 2010 sind der 27. bis 29. August 2010 in Erfurt und der 3. bis 5. Dezember in Berlin.

 

Das Schiedsgericht


Das Landesschiedsgericht ist zuständig für Streitigkeiten innerhalb der GRÜNEN JUGEND NRW. Es besteht aus drei Personen (2 Frauenplätze, ein offener Platz) und kommt glücklicherweise nur selten zum Einsatz. Die Mitglieder des Schiedsgerichts sollten Interesse an Satzungsfragen haben und die Satzung der GRÜNEN JUGEND NRW gut kennen. Übrigens dürfen weder Mitglieder des Landes- oder Bundesvorstandes der GRÜNEN JUGEND, noch Delegierte zum BA oder MitarbeiterInnen der GRÜNEN JUGEND NRW im Schiedsgericht sein, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.

 

Die RechnungsprüferInnen


Die RechnungsprüferInnen prüfen die Finanzen und die Buchführung des Landesverbandes. Dazu gibt es im Frühjahr 2010 ein Treffen mit Alex, unserem Schatzmeister, und Reiner, unserem organisatorischen Geschäftsführer, das gemeinsam vereinbart wird. Wir wählen zwei RechnungsprüferInnen (ein Frauenplatz und ein offener Platz).