In welcher Verfassung ist die EU?
Als die EU-Verfassung anhand der Referenden in Frankreich und den Niederlanden scheiterte war das Geschrei groß. Doch mittlerweile ist es um das Thema ruhiger geworden, obwohl das Thema eigentlich aktueller denn je sein müsste. Wir haben uns gefragt, wie es denn nun weiter gehen kann.
Der ,,Vertrag über eine Verfassung für Europa“ wurde am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs in Rom unterzeichnet. Ein Ziel der Verfassung war es, die damals noch 25 Mitgliedsstaaten zählende Europäische Union handlungfähiger zu machen. Bis zur Ratifizierung der Verfassung gilt im Europäischen Rat der Staas- und Regierungschefs nämlich noch das Einstimmigkeitsprinzip.
Das bedeutet, dass alle Entscheidungen im Konsens fallen müssen, etwas, das schon vor der Erweiterung zunehmend schwerer, nach der Erweiterung aber nahezu unmöglich geworden war. Im Vertragsentwurf ist stattdessen eine komplizierte Gewichtung der einzelnen Staaten, das Prinzip der doppelten Mehrheit (nur, wenn sowohl die Mehrheit der Staaten, als auch die numerische Mehrheit der Bevölkerung zustimmt, dann gilt ein Gesetz als beschlossen) sowie eine Sperrminorität zum Schutz der Interessen der kleineren EU-Staaten vorgesehen.
Die bisherige Drei-Säulenstruktur der alten EU mit der EG (Europäische Gemeinschaften), GASP (Gemeinsame Europäische Außen- und Sicherheitspolitik) und PJZS (Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) sollte in dem neuen Verfassungsvertrag aufgehen. Mit der Unterzeichnung des Vertragswerk gingen die insgesamt dreijährigen Beratungen zu Ende. An deren Anfang stand die Einrichtung eines Verfassungskonvents am 14./15.Dezember 2001 – zusammengesetzt aus 15 Vertretern der Staats- und Regierungschefs und 30 Gesandten der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten (zwei pro Mitgliedstaat), 16 des Europäischen Parlaments und zwei aus der Europäischen Kommission sowie mit Sitz und Stimme gleichberechtigten Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien und dem Beitrittskandidat Türkei.
Der Konventsvorsitzende, der ehemalige französische Staatspräsident Valéry Giscard d`Estaing, übergab den Vertragsentwurf am 18.Juli 2003 dem italienischen Ratsvorsitz. Nach Differenzen im Europäischen Rat über das Abstimmungsprozedere und der Stimmverteilung der Mitgliedstaaten, konnte man sich dennoch nach einigen Änderungen auf einen Vertragstext einigen, der dem Konventsentwurf weitgehend entsprach.Die Unterzeichnung des Vertragsentwurf auf der Regierungskonferenz in Rom war zeitgleich der Startschuss für den Ratifikationsprozess, da die EU-Verfassung als völkerrechtlicher Vertrag erst in Kraft treten kann, wenn er von allen Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen nationalen Verfahren ratifiziert wurde.
In Deutschland stimmten der Bundestag und der Bundesrat nahezu geschlossen für die Verfassung. Einige der Mitgliedsstaaten – darunter auch Frankreich und die Niederlande – entschieden, ihre Bevölkerung mittels eines Referendums über das Vertragswerk abzustimmen zu lassen. Die Wähler in Frankreich lehnten am 29. Mai 2005 die Annahme der EU-Verfassung ab. Europa schien vollends gelähmt als drei Tage nach den Franzosen auch die Niederländer ihre Ablehnung gegenüber der europäischen Verfassung kundtaten. Die britische, dänische, irische, polnische, portugiesische und tschechische Regierungen setzten daraufhin die Volksabstimmung in ihren Ländern aus und nur die luxemburgische Bevölkerung entschied sich am 10. Juli 2006 für die EU-Verfassung.
In den Riegen der EuropapolitikerInnen begann nach den Abstimmungsniederlagen das große Nachdenken. Man kam überein, sich bis Mitte 2007 eine „Denkpause“ über die weiteren Möglichkeiten der Ratifizierung, zu geben und erst dann weiter zu entscheiden. Die Frage nach den Gründen für die Ablehnung in Frankreich und den Niederlanden ist so komplex, wie die Verfassung selbst. Weder in Frankreich, noch in den Niederlanden war es die Idee einer europäischen Verfassung selbst der Auslöser für das negative Votum. Vielmehr spielten innenpolitische Motive, sowie in beiden Fällen eine heftige Agitation gegen den Beitritt der Türkei eine starke Rolle.
Jüngere Umfragen belegen, dass jetzt – knapp 18 Monate nach dem Referendum – eine überdeutliche Mehrheit für den Verfassungsvertrag stimmen würde, so man sie ließe. Diese Stimmung findet sich auch in den übrigen europäischen Ländern wieder, was diejenigen Experten, die nach den negativen Referenden das Ende der EU nahen sahen, Lügen straft. Allerdings steht die deutsche Ratspräsidentschaft vor der schwierigen selbstgesteckten Aufgabe, in den kommenden sechs Monaten einen Fahrplan aufzustellen, der es ermöglichen sollte, einen Verfassungsvertrag noch vor der Europawahl 2009 in Kraft zu setzen.
Darüber hinaus gilt es, einen Kompromiss über den Vertragstext selbst zu ermöglichen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten und Vorschläge. Kaum ein Politiker in Europa glaubt allerdings, den abgelehnten Verfassungsvertrag in seiner bisherigen Form verabschieden zu können, vielmehr scheint sich die Meinung durchzusetzen, man solle den Teil I der Verfassung, der die Neuregelungen der Institutionen und Gremien der EU enthält, sowie den Teil II, der die Grundrechtecharta enthält, mit leichten Veränderungen zu einem neuen Verfassungsvertrag zusammenschnüren und diesen erneut abstimmen lassen. Die Teile III und IV der Verfassung, die den Vertrag so unendlich lang hatten werden lassen und die aufgrund ihrer Inhalte bei vielen Gruppierungen höchst umstritten waren, blieben außen vor und könnten vom Europäischen Rat jederzeit über den Umweg einer einstimmigen Entscheidung Geltung erlangen.
Die Chancen auf einen „großen Wurf“, also eine Neuformulierung des an vielen Stellen unzusammenhängend, ja fast zusammengeschusterten, Verfassungsentwurfes, dem man seine Entstehung als kleinsten gemeinsamen Nenner vieler Interessen an jeder Stelle anmerkt, gehen jedoch gegen Null. Vielleicht entschließen sich die Regierungschefs aber als Zeichen des guten Willens dazu, einen Vorschlag umzusetzen, der schon beim ersten Ratifizierungsversuch des Verfassungsvertrages aufkam: eine europaweite Volksabstimmung über die Europäische Verfassung.
Julian Urban, 24, :>krass-Redakteur, hofft, dass die EU durch eine EU-Verfassung zu einer besseren Verfassung gelangt.


