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14. März 2007

Bleiberecht nicht an Leistungsfähigkeit koppeln!

Pressemitteilung zu neuer Regelung

Bleiberecht nicht an Leistungsfähigkeit koppeln!

Die große Koalition rühmt sich mit ihrer neuen Bleiberechtsregelung. Diese ermöglicht es Geduldeten, die seit mindestens acht Jahren oder sechs Jahren mit ihrer Familie in Deutschland leben, dauerhaft hier zu bleiben. Voraussetzung dafür ist, dass Betroffene bis zum 31. Dezember 2009 eine Arbeit gefunden haben.

 

"Diese Orientierung an der Leistungsfähigkeit ist schlicht inhuman. Kranke, Alte und Kinder werden von der Regelung ausgeschlossen und im schlimmsten Fall abgeschoben," kritisiert Verena Schäffer, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND NRW. "Die Stichtagsregelung schließt zudem alle aus, die erst seit vier oder fünf Jahren hier leben und dadurch wieder Opfer der unsozialen Kettenduldungen werden."

 

Für viele Geduldete wird es problematisch sein, eine Erwerbstätigkeit zu finden, da sie von ArbeitgeberInnen häufig nicht gleichrangig behandelt werden. Außerdem ist die Gefahr der Ausbeutung am Arbeitsplatz hoch. "Das Einkommen muss den Lebensunterhalt sichern, also über dem Hartz-IV-Regelsatz liegen," beanstandet Schäffer, "nur ein Bruchteil der Geduldeten wird das schaffen, damit wird die neue Regelung völlig realitätsfremd."

 

Die GRÜNE JUGEND NRW fordert das Ende der unmenschlichen Kettenduldungen. Auch Sammelunterkünfte und Sachleistungen müssen endlich der Vergangenheit angehören! Ein Aufenthaltsrecht muss allen langjährigen Geduldeten zustehen, auch wenn sie nicht arbeiten können oder keine Arbeit finden.

 

 


Rückfragen bitte an Verena Schäffer. Sie ist unter 0160/8579546 oder per E-Mail zu erreichen.