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10. August 2006

Kopftuchverbot ist verfassungswidrig!

Mit dem neuen Schuljahr gilt in NRW das neue Schulgesetz, das muslimischen Lehrerinnen untersagt ein Kopftuch zu tragen.

Kopftuchverbot ist verfassungswidrig!

Hingegen bleiben Nonnentracht und jüdische Kippa als äußere Glaubenssymbole erlaubt. Die Landesregierung rechtfertigt diese offensichtliche Ungleichbehandlung mit dem Argument, christliche und jüdische Symbole stünden im Einklang mit den verfassungsrechtlich verankerten abendländischen Bildungs- und Kulturwerten.

 

Die Landesregierung stellt damit Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, unter den generellen Verdacht gegen Gleichberechtigung, die Freiheitsrechte und die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufzutreten.

 

Die Grüne Jugend NRW hält dieses einseitige Verbot für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Kopftuchverbot eindeutig auf den Gleichheitsgrundsatz hingewiesen. Die Landesregierung setzt sich mit seinem Verbot eindeutig über diese Entscheidung hinweg." kritisiert Anna Caelers, Sprecherin der Grünen Jugend NRW, das Kopftuchverbot.

 

„Eine religiöse Gruppe derart zu brandmarken und unter Generalverdacht zu stellen ist sicherlich kein Weg zu einem respektvollen Miteinander." ergänzt Caelers.

 

Die Grüne Jugend NRW fordert die Landesregierung auf, das neue Schulgesetz an die Verfassung anzupassen und auf die Diskriminierung einzelner Religion zu verzichten.