FINTA*-Statut der Grünen Jugend NRW

Durch das Akronym FINTA* sind Frauen*, sowie Inter*, nicht-binäre und Trans* Personen, sowie Menschen, die sich ohne Geschlechtsidentität erleben (“agender”) bezeichnet.
Auch andere Selbstbezeichnungen von Menschen , die
sich nicht mit den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren, wie beispielsweise genderqueer, sind eingeschlossen.
Die Selbstidentifikation ist ausschlaggebend, ob eine Person zur Gruppe der FINTA* gehört.

PRÄAMBEL

Das FINTA*-Statut ist Bestandteil der Satzung der GRÜNEN JUGEND NRW und richtet sich nach ihrem queerfeministischem Leitbild.
Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND NRW ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen sowie der Förderung politischer Teilhabe und Sichtbarkeit von FINTA*.

Menschen, die sich nicht mit bzw. in den gesellschaftlichen Kategorien männlich oder weiblich identifizieren, sowie Inter- und transgeschlechtliche Menschen, werden in feministischen Bewegungen teils heute noch oder sogar wieder verstärkt
unsichtbar gemacht oder sogar bewusst ausgegrenzt. Dabei leiden diese mindestens in gleichem Maße unter den Vorstellungen und Erwartungen derselben patriarchal geprägten Gesellschaft. Solche Ausgrenzungen und Diskriminierungen verurteilen wir. Deswegen wollen wir mit diesem Statut alle betroffenen Mitglieder sichtbar machen (FINTA*) und Strukturen der Anerkennung sowie politischer Teilhabe schaffen.

Über allem steht für uns die geschlechtliche Selbstbestimmung. Fremdbestimmungen über die eigene geschlechtliche Identität akzeptieren wir nicht.

Mit diesem Statut werden somit konkrete Maßnahmen bestimmt, welche FINTA* in der GRÜNEN JUGEND NRW stärken und deren Einbindung, Sichtbarkeit und Förderung gewährleisten. Es reicht aber als Ansatz allein nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Statut enthaltenen Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, struktureller Diskriminierung entgegen zu treten. Unsere Zielsetzung ist es, weitere
Veränderungen voranzutreiben.

Das Statut tritt am Tag seiner Beschlussfassung in Kraft.

§ 1 Mindestquotierung

(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND NRW sind mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Dies gilt auch für den geschäftsführenden Landesvorstand. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist mit einer FINTA* zu besetzen. Der Ersatzplatz ist für alle Mitglieder offen.

(2) Die Plätze für die sich nur FINTA* bewerben können, werden als quotierte Plätze bezeichnet. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.

(3) Sollte keine Person aus dem Kreis der FINTA* auf einen quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen.

(4) Das FINTA*-Forum (§2) entscheidet, wenn ein quotierter Platz unbesetzt bleibt, ob der noch zu besetzende offene Platz für alle Mitglieder freigegeben wird. Bei Besetzung des offenen Platzes mit einer Person, die nicht FINTA* ist,
ist das Gremium nämlich nicht mehr mindestens zur Hälfte mit FINTA* zu besetzen. Wird dies abgelehnt, bleibt auch dieser Platz unbesetzt.

§ 2 FINTA*-Forum

Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten FINTA* unter den Mitgliedern beschließen, ob sie ein FINTA*-Forum abhalten wollen. Die anwesenden FINTA* beraten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende des FINTA*-Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit.

§ 2a Nicht-Cis-Personen-Forum

Bei Themen und Diskussionen, die das Selbstbestimmungsrecht der Nicht-Cis-Personen betreffen, kann auf Antrag einer dieser Personen eine Versammlung der Nicht-Cis-Personen einberufen werden (Nicht-Cis-Personen-Forum).
Spricht sich das Nicht-Cis-Personen-Forum gegen einen Antrag aus, kann dieser von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

§ 3 Vetorecht

Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von FINTA* berühren oder von denen diese besonders betroffen sind, haben die FINTA* die Möglichkeit vor der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung im FINTA*-Forum durchzuführen.

Dabei kann ein FINTA*- Veto beschlossen werden. Sollten die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINTA*-Forums und der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA*-Veto aufschiebende
Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.

§ 4 Redelisten

Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von FINTA* auf mindestens die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Die Diskussionsleitung ist mindestens zur Hälfte von FINTA* zu übernehmen. Auch bei allen anderen Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND NRW sollen diese Regelungen wenn möglich Anwendung finden.

§ 5 Einstellungspraxis

Die GRÜNE JUGEND NRW fördert auch als Arbeitgeber*in die Gleichstellung. Wenn diese als Arbeitgeber*in auftritt oder Praktikant*innen beschäftigt, sollen bei gleicher Qualifikation FINTA* bevorzugt eingestellt werden, sodass diese
mindestens die Hälfte der Beschäftigten in der jeweiligen Verantwortungsposition ausmachen.

§ 6 Landes-FINTA*-Treffen

Der Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND NRW wird dazu aufgerufen, einmal jährlich ein Treffen aller FINTA* zu organisieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Treffen ist für alle FINTA*, die Mitglied sind, öffentlich und soll zur Vernetzung dienen. Das Treffen kann auch in digitaler Form stattfinden. Die Organisator*innen des Treffens können sich dazu entscheiden, einzelne Programmpunkte für andere Personen zu öffnen.

§ 7 Politische Weiterbildung

Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND NRW einen hohen Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass FINTA* mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden FINTA* bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen der GRÜNEN JUGEND NRW, z.B. bei Seminaren oder Podiumsdiskussionen, darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*innen FINTA* sind.

 

Beschlossen auf der Herbst-LMV 2020.