Verantwortliche Studienfinanzierung statt undifferenzierter Strafgebühren
Wir fordern die Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in NRW auf,
1. schnellstmöglich eine Änderung zum "Studienkonten- und -finanzierungsgesetz" (StKFG) auszuhandeln, die zum Ziel hat, die LDK- und LPR-Beschlüsse der NRW-Grünen aus 2002 zum Thema Studienkonten/Studiengebühren sowie das Hochschulrahmengesetzt umzusetzen. Insbesondere ist die Regelabbuchung von 2004 bis 2007, sowie die rückwirkende Einführung jedweder Studienkonten/Studiengebühren aufzuheben oder eine Staffelung der Gebühren auszuhandeln, die bei 50 Euro beginnt und schrittweise erhöht wird.
2. der Grünen Jugend NRW so bald wie möglich schriftlich und ausführlich die Höhe aller im Gesetz fest gelegten Gebühren zu begründen, insbesondere derer, die nach Aufbrauchen des "Studienguthabens" pro Semester anfallen und der stark erhöhten Gebühren für die verspätete Rückmeldung oder einen neuen Studierendenausweis.
Begründung:
Zu 1.:
Auf der LDK im Mai 2002 beschlossen die NRW-Grünen, dass Studienkonten "[...] nicht wie Studiengebühren eine Beschränkung auf eine bestimmte Semesterzahl" bedeuten, sondern "eine Berechtigung für die tatsächliche Inanspruchnahme" von Semesterwochenstunden beinhalten. Weiter wurde fest gehalten, dass Studienkonten "unterschiedliche Bildungsbiographien berücksichtigen" und das die Einnahmen "in das Bildungssystem reinvestiert werden" müssen. Keiner dieser Punkte ist durch das vorliegende Gesetz erfüllt.
Durch die Regelabbuchung werden zwischen 2004 und 2007 genau wie bei den Clementschen Langzeitgebühren nach einer bestimmten Anzahl von Semestern Strafgebühren fällig, egal ob der/die Studierende tatsächlich Studienleistungen in Anspruch genommen hat. Die Ausnahmeregelungen sind unzureichend. Ehrenamtliches gesellschaftliches Engagement wird nicht berücksichtigt und somit bestraft. Die Einnahmen durch die Gebühren werden in 2004 vollständig und in 2005 zur Hälfte dazu benutzt, um Haushaltslöcher in NRW zu stopfen.
Die rückwirkende Geltung des Gesetzes ist höchst unsozial, möglicherweise gesetzeswidrig und bestraft diejenigen, die auf die Zusagen und Gesetze vertraut haben, die die rotgrünen Regierungen auf Bundes- und Landesebene verabschiedet haben:
"Die jetzt rechtlich verbindliche Regelung zur Studiengebührenfreiheit soll nachhaltig die Verunsicherung junger Menschen angesichts ständig wieder aufbrandender Diskussionen über gebührenfinanzierte Studienmodelle beenden. Das HRG [Hochschulrahmengesetz] sichert die Gebührenfreiheit des Ersstudiums [...] ab".
Mehr als 150.000 Studierende in NRW müssen sich wegen der Rückwirkung entweder verschulden oder ihr Studium abbrechen. Die Bedingungen zum Erlangen eines Studienabschlusses so grundlegend und rückwirkend zu ändern und damit gleichzeitig in Kauf zu nehmen, dass die Lebensplanung vieler Studierender gravierend unterlaufen wird, halten wir für höchst unsozial und ungerecht. Das ist keine grüne Politik. Ein Mensch kann sein (Studier-)Verhalten nicht in der Vergangenheit ändern, sondern nur in der Gegenwart und Zukunft. Deswegen halten wir die Rückwirkung für falsch.
Zu 2.:
Die Gebühren, die nach dem Aufbrauchen des "Studienguthabens" anfallen sind mit 650 € in keinem Bundesland so hoch wie im rotgrün regierten NRW. Der Verdacht liegt nahe, dass die Gebührenhöhe aus finanzpolitischen Gründen fest gelegt wurde. Teilt man die laut Bärbel Höhn im Landeshaushalt 2003 fehlenden 95 Mio Euro durch die 150.000 Studierenden, die von der Rückwirkung betroffen sind, so erhält man einen Betrag von 633 €. Nach einem Semester wäre das Haushaltsloch durch die Studiengebühren gestopft, wenn keiner der Betroffenen das Studium abbricht. Die Gebühren für einen Ersatz-Studierendenausweis steigen dramatisch. In Bochum von 6 € auf 25 €. Eine Festlegung der Gebührenhöhe aus haushaltspolitischen Gründen halten wir für inakzeptabel.
beschlossen auf der LMV am 5. April 2003 in Bielefeld


