„Was wollt Ihr denn noch?“
Was Lesben- und Schwulenpolitik in Deutschland erreicht hat und was zu tun bleibt
Von Volker Beck
Homo-Hochzeiten, die CDU beim CSD, offen schwule und lesbische Fernsehgrößen, Abgeordnete, Bürgermeister und jetzt sogar ein evangelischer Landesbischof… Hat sich Homopolitik erledigt, weil schon beinahe alles erreicht ist?
Zugegeben: Im Gegensatz zu anderen Ländern wird in Deutschland wird niemand mehr aufgrund der sexuellen Orientierung verfolgt. Zumindest nicht von staatlicher Seite. Dass das einmal anders war, dass zwischen 1933 und 1945 an die 50.000 Schwule gerichtlich verurteilt wurden und Tausende in Konzentrationslagern ermordet wurden, daran erinnert seit Kurzem ein Denkmal im Zentrum Berlins. Das mühsam erstritte Denkmal erinnert auch daran, dass der berüchtigte § 175 bis 1969 in seiner von den Nazis verschärften Fassung in Kraft blieb und erst 1994 völlig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde. Eine Rehabilitierung und Entschädigung der homosexuellen NS-Opfer fand erst unter Rot-Grün statt. Im Jahr 2000 entschuldigte sich der Bundestag für das begangene Unrecht, 2002 wurden die NS-Urteile aufgehoben. Die begonnene Auseinandersetzung damit, dass auch nach dem 2. Weltkrieg zehntausende Schwule wegen Kontakten zu Männern zu Haftstrafen verurteilt wurden, ist weiter zu führen.
Die Abschaffung der Strafbarkeit von homosexuellen Kontakten bedeutete noch keine rechtliche Gleichheit von Lesben und Schwulen. Krasse Unterschiede gab es vor allem bezüglich der Rechte, die in zahllosen Einzelgesetzen an die Ehe geknüpft sind. Solange Lesben und Schwule von der Ehe ausgeschlossen sind, sind sie auch von diesen Rechten ausgeschlossen. Dies zu ändern, musste Anliegen konsequenter Bürgerrechtspolitik sein. Die Anerkennung gleicher Würde erfordert gleiche Rechte. Da eine Öffnung der Ehe bei der SPD auf verfassungsrechtliche Bedenken stieß und politisch deshalb nicht durchsetzbar war, setzten sich die Grünen für die Lebenspartnerschaft ein, die der Ehe rechtlich so nah wie möglich kommen sollte.
Der unionsdominierte Bundesrat stemmte sich mit Händen und Füßen dagegen. Verhindern konnte er 2001 die Einführung der Lebenspartnerschaft zwar nicht. Doch in allen Bereichen, die seiner Zustimmung bedurften, blockierte er. So haben Lebenspartnerschaften bis heute zwar alle Pflichten wie Eheleute, aber noch nicht alle Rechte. Zwar gelang es unter Rot-Grün, gegen den Widerstand der Konservativen noch eine Reihe von Verbesserungen durchzusetzen. Aber bis heute gibt es rechtliche Benachteiligungen, vor allem in folgenden Punkten:
1. Verpartnerte Beamtinnen und Beamte haben weniger Rechte als ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen. Sie werden auch gegenüber verpartnerten Angestellten benachteiligt. Ein Wunder, dass sich nicht einmal der Beamtenbund daran stört. Sie haben weder Anspruch auf Hinterbliebenenpensionen, noch auf Beihilfe im Krankheitsfall oder auf Familienzuschläge, die Eheleute auch ohne Kinder erhalten. Diese Ungleichbehandlung widerspricht europäischem Recht, nach der beim Entgelt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht zulässig ist, wenn die Situation vergleichbar ist.
Doch weder ein von der Europäischen Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland noch wegweisende Urteile europäischer Gerichte hat Schwarz-Rot bisher sichtbar beeindruckt. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des öffentlichen Dienstrechts sieht keine Gleichstellung vor. Einige Bundesländer sind da schon weiter. Allen voran hat das rot-grüne Bremen die neuen Möglichkeit der Länder genutzt, Verpartnerte im Landesbeamtenrecht voll gleichzustellen. Berlin ist gerade gefolgt. Im schwarz-grünen Hamburg ist die Gleichstellung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, in Hessen liegt ein grüner Gesetzentwurf vor.
2. Bei der Einkommensteuer werden Verpartnerte bisher wie Ledige behandelt. An den steuerlichen Vorteilen der Ehe in Form des Ehegattensplittings haben sie keinen Anteil, obwohl sie die gleichen Unterhaltsverpflichtungen haben. Das Ehegattensplitting knüpft auch nicht an das Vorhandensein von Kindern an. Auch wenn Grüne das derzeitige Splitting durch ein innovatives System überwinden wollen: Solange dies nicht geschieht, muss gleiches Recht für alle gelten.
Bei der Erbschaftssteuer werden Lebenspartnerinnen und –partner rechtlich wie Fremde behandelt. Im Todesfall kann der oder die Hinterbliebene damit gezwungen sein, das aufzugeben, was man sich gemeinsam aufgebaut hat (z.B. gemeinsamer Immobilienbesitz). Bei Eheleuten summierten sich die Freibeträge auf 563.000 €, bei Lebenspartnern sind es 5.200 €. Schwarz-Rot hat sich zwar endlich bereit erklärt, die Freibeträge anzugleichen, aber ihr Gesetzentwurf sieht weiterhin keine Gleichheit bei der Steuerklasse vor. In dieser Hinsicht würden Lebenspartner weiter wie Fremde behandelt. Und wegen Koalitionsstreitigkeiten ist noch unklar, ob und wann die Erbschaftssteuerreform kommt.
3. Lebenspartnerschaften haben noch immer kein volles gemeinsames Adoptionsrecht. Fremde Kinder können in lesbischen und schwulen Partnerschaften nur von einer Person adoptiert werden. Das widerspricht dem Kindeswohl. Es ist für die Kinder besser, wenn beide (de facto-) Eltern auch rechtlich verantwortlich sind. Das betrifft u.a. das Sorgerecht, das Unterhaltsrecht und das Erbrecht. Unter Rot-Grün konnten wir immerhin - aber auch nur - die Möglichkeit der Stiefkindadoption erreichen, d.h. ein leibliches Kind des Partners bzw. der Partnerin kann adoptiert werden. Bayern ging das schon zu weit und zog vor das Bundesverfassungsgericht, das irgendwann in diesem Jahr entscheiden wird.
Sachverständige wissen längst, dass Kinder, die bei zwei Müttern oder zwei Vätern aufwachsen, sich nicht unterscheiden von Kindern, die bei einer Mutter und einem Vater aufwachsen. Sie haben weder häufiger psychische Probleme, noch sind sie häufiger selbst homosexuell. Als einziger Unterschied wurde festgestellt, dass sie seltener Vorurteile gegenüber Menschen mit anderer sexueller Identität haben. Trotzdem ist die Union die Ablehnung des Adoptionsrechts so wichtig, dass sie es sogar in ihr Grundsatzprogramm schreibt.
Für die Vollendung der Gleichstellung mit der Ehe machen Grüne im Bundestag wie in den Ländern weiter Druck. Das ist nötig, weil die schrittweise Angleichung unter Schwarz-Rot kaum vom Fleck kommt. Andere Staaten haben Deutschland inzwischen überholt: Nach den Niederlanden, Belgien, Spanien hat nun auch Norwegen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Auch in Kanada, Südafrika und den US-Bundestaaten Massachusetts und Kalifornien können Lesben und Schwule die Ehe eingehen, wie Heterosexuelle auch. Die Zeit dafür scheint auch in Deutschland reif. Nach einer Studie an der Uni Bielefeld sind 64,5 Prozent der Auffassung, dass eine Ehe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern erlaubt sein sollte.
Die Gleichstellung mit der Ehe war und ist ein zentrales Anliegen grüner Politik, auch wegen des damit verbundenen gesellschaftlichen Bewusstseinswandels. Aber daneben gibt es weitere Schwerpunkte, die fortzuführen sind.
Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität als Fluchtgrund anerkannt wird. Nun gilt es, auch bei den Behörden das Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen in vielen Teilen der Welt mit Füßen getreten werden. Dies muss auch in der Außen- und Europapolitik klar benannt werden und Konsequenzen haben.
Wir haben uns lange und letztlich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität genauso geahndet werden kann wie jede andere. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennt keine Hierarchien der Diskriminierungsmerkmale. (Union und FDP haben bis heute nicht ihren Frieden mit dem Grundsatz „gleiches Recht für alle“ gemacht und laufen verbal Amok gegen einen entsprechenden Ansatz auf europäischer Ebene.) Doch in anderen Punkten hat Schwarz-Rot Abstriche vom rot-grünen Antidiskriminierungsgesetzentwurf vorgenommen. Die Folge: Das Gesetz wird kaum genutzt und bleibt in Teilen hinter geltendem Europarecht zurück. Die Forderung nach gesetzlichen Verbesserungen und einer Antidiskriminierungspolitik bleibt daher auf der Tagesordnung.
Es mag sein, dass sich Diskriminierung nicht per Gesetz aus der Welt schaffen lässt. Rechtspolitisch lassen sich aber die Bedingungen dafür verbessern, dass Diskriminierte sich zur Wehr setzen können. Darüber hinaus gilt es, Homophobie gesellschaftspolitisch entgegenzutreten. Wenn religiöse Fundamentalisten (egal ob islamisch, katholisch oder evangelisch) gegen Homosexualität wettern, ist dem ebenso deutlich zu widersprechen wie Hassmusikern, die Schwule und Lesben in ihren Texten zum Abschuss freigeben. Schule, Unternehmen und Sport müssen fit gemacht werden für den Umgang mit Vielfalt – unter selbstverständlicher Einbeziehung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen.
Ist es vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und der mörderischen Gegenwart in Ländern wie Jamaica oder Iran kleinlich, über Steuervorteile, Beamtenrecht und Antidiskriminierungsrichtlinien zu streiten? Das mag demjenigen so erscheinen, der es bereits für die Erfüllung der Freiheit hält, nicht eingesperrt oder totgeschlagen zu werden. Wer aber will, dass Lesben und Schwule tatsächlich als gleichwertig anerkannt werden, muss volle Gleichberechtigung fordern. Wenn der Staat nicht mehr rechtlich diskriminiert, kann er auch viel überzeugender gesellschaftlicher Benachteiligung im Inland und Menschenrechtsverletzungen im Ausland entgegentreten.
Zum Schluss ein Quiz für alle, die glauben, es sei schon alles erreicht: Aus welchem Jahr stammt die Behauptung, die Verfassung statuiere eine „Rangfolge der Lebensstile“ und der Gesetzgeber habe Ehe und Famile „als Leitbilder verfassungsoptimaler Gemeinschaftsgestaltung (…) in exklusiver Weise zu schützen“? 1932? 1956? Nein, mit diesen Worten begründete Prof. Dr. Matthias Jestaedt als von der CDU/CSU geladener Sachverständiger bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages seine Ablehnung des grünen Gesetzentwurfs zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Und zwar am 16. Juni 2008.
Unser Gastautor
Volker Beck (MdB) ist Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen sowie unter anderem menschenrechtspolitischer Sprecher der Fraktion.




