Reform der Kinderbetreuung in NRW: Mehr Platz, Mehr Geld und Mehr Qualität!
Resolution des Basisrates der Grünen Jugend NRW vom 04.03.07 im Umweltzentrum Düsseldorf
Anlässlich der Bestrebungen der Landesregierung, das Gesetz über Kindertageseinrichtungen (GTK NRW) zu reformieren, fordert die Grüne Jugend NRW die Landesregierung auf, bei der Reform der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen die folgenden, wichtigen Schritte zu gehen und unterstützt die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Landtag NRW auf dem Weg der Umsetzung unserer Forderungen.
Mehr Platz für die Kleinsten!
Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz hat die alte Bundesregierung die Marschroute klar vorgegeben: Wir brauchen mehr Plätze in Kindertageseinrichtungen für unter 3-jährige. Die Kommunen kommen dieser Notwendigkeit durch einen Ausbau der Kapazitäten bereits teilweise nach, es besteht aber immer noch großer Nachholbedarf. Die Landesregierung ist gefordert, den Städten und Gemeinden die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Tagesbetreuung für unter 3-jährige bedarfsdeckend auszubauen. Vielfach wird dafür eine Versorgungsquote jenseits der jetzt durch das Land abgesicherten 20% notwendig sein. Die Grüne Jugend bekräftigt ihre Forderung nach einer Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung auf Kinder unter drei Jahren. Damit verbessern wir nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern begegnen auch wirksam der demographischen Herausforderung.
Zentrale Standards – Kommunale Verantwortung!
Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor Schuleintritt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bestimmte Qualitätsstandards, wie Gruppengröße, Bildungsinhalte oder die Ausbildung von ErzieherInnen müssen einheitlich von Bundes- bzw. Landesseite aus definiert werden, so dass alle Kinder von gleichen Ausgangsbedingungen profitieren können. Es kann nicht sein, dass Kinder in ärmeren Kommunen eine geringere Qualität zuteil wird als Kindern in wohlhabenden Kommunen. Bei der Umsetzung der bundes- und landespolitischen Gesetze (KJHG und GTK) sind die lokalen Träger und Verbände diejenigen, denen die Situation vor Ort am besten vertraut ist. Sie können am besten beurteilen, welche Schritte für die kommunale Betreuungssituation am ehesten notwendig sind.
Wir begrüßen die Stärkung der kommunalen Jugendhilfeplanung, die Minister Laschet in den Grundzügen des neuen GTK verankert hat. Diese Stärkung darf jedoch nicht zum Wildwuchs führen, ebenso wenig darf ein reiner Wettbewerbsgedanke in den Vordergrund gestellt werden. Das Land NRW muss auch die institutionellen Rahmenbedingungen für eine starke örtliche Jugendhilfefachplanung beibehalten. Eine durch die Föderalismusreform möglich gewordene Abschaffung der Landesjugendämter oder Umstrukturierungen oder gar Auflösung der kommunalen Jugendhilfeausschüsse lehnen wir ab.
Das Land treibt Kindergartenbeiträge in die Höhe!
Die bisherigen Schritte der Landesregierung zur Reform der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gehen in die falsche Richtung. Durch die zum Kindergartenjahr 2006/2007 veränderte Betriebskostenfinanzierung treibt entweder die Beiträge in die Höhe oder zwingt die Kommunen zu Ausgaben teilweise in Millionenhöhe. Die Grüne Jugend NRW lehnt diese Eltern-, Kinder- und Kommunenfeindliche Politik ab und verurteilt sie als Ungerechtigkeit gegenüber kommenden Generationen.
Die Grüne Jugend NRW möchte, dass der Bildungsauftrag des vorschulischen Kindergartens gestärkt wird. Wir wollen kurzfristig die vollständige Verwirklichung des Rechtsanspruchs für 3-6jährige und eine Qualitätsoffensive in den Kindergärten. Die finanzielle Verantwortung dafür muss beim Land liegen. So wollen wir die Rahmenbedingungen setzen, die eine von uns geforderte Kindergartenpflicht (LMV Köln 2006) erst ermöglichen. Wir wollen so ermöglichen, dass alle Kinder vor Schuleintritt von dem Bildungsangebot einer Kindertageseinrichtung profitieren und den Genuss von sozialem Miteinander in Gruppen kommen. Dies gilt insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund, auch für Kinder mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, und aus bildungsfernen Zusammenhängen, die überdurchschnittlich häufig keinen Kindergarten besuchen. Als Regeleinrichtung im Bildungssystem ist dieser Kindergarten beitragsfrei und wird über Steuern finanziert. Diese Systemumstellung ist dringend notwendig, da die Verantwortung für Kinder für die gesamte Gesellschaft gilt und nicht nur die Eltern tragen. Die finanzielle Verantwortung hierfür liegt bei Land und Bund.
Wir begrüßen, dass viele Kommunen ihre KiTa- Beiträge weiterhin sozial staffeln werden und sehen die finanziell besser gestellten BürgerInnen in der Verantwortung, solidarisch an der Gewährleistung qualitativ hochwertiger Betreuung vor Ort für alle Kinder mitzuwirken. Kostengünstige Kindergärten und Kindertagesstätten sind für die Grüne Jugend NRW nach wie vor die Gewähr von frühkindlicher Bildung und früher Integration. Wir fordern den weiteren Ausbau der frühkindlichen Sprachförderung, sowohl in qualitativer Hinsicht, wie auch eine stärkere landesseitige Finanzierung.
Trägerpluralismus nicht zerstören!
Wir begrüßen, dass in der Konsensvereinbarung von Minister Laschet, den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege und den Kirchen auf eine vollständige Vereinheitlichung des Trägeranteils verzichtet wurde. Besonders Einrichtungen, die von Eltern getragen werden, müssen weiter besonders geschützt werden, da diese einen förderungswürdigen Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements und gewachsene, passgenaue Arbeit darstellen. Kritisch sehen wir dagegen die drastische Reduktion des Trägeranteils der Kirchen. Wir sehen gerade in einer pluralistischen Trägerlandschaft eine große Chance für individualisierte Kinderbetreuung und frühkindliche Erziehung. Daher fordern wir, bei der Reform der Betriebskostenfinanzierung die Belange von Elterninitiativen besonders zu berücksichtigen und solche Einrichtungen weiterhin in größerer Höhe zu fördern.
Familienzentren: Her mit den Millionen!
Wir begrüßen die Bemühungen der Landesregierung, Kindertageseinrichtungen zu Kinder- und Familienzentren auszubauen. Die Bündelung von Leistungen der Kinderbetreuung, Prävention und Familienhilfe in einer Hand bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen Förderung von Kindern und Eltern nach skandinavischem Vorbild.
Das derzeitige Verfahren ist jedoch zu kleinschrittig und undifferenziert. Das Land muss klare Leitlinien vorlegen, was ein Familienzentrum auszeichnet und den weiteren Ausbau mutig vorantreiben. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Anstrengungen mehrerer Kommunen, in eigenen Programmen den Ausbau zu Familienzentren zu beschleunigen, ausdrücklich. Auch hier sehen wir die Notwendigkeit des frühzeitigen Erfahrungsaustauschs der beteiligten Akteure.
Zentraler Kritikpunkt der Grünen Jugend NRW an der Umstrukturierung der Kindertageseinrichtungen ist die mangelhafte Finanzierung. Kinder- und Familienzentren bedürfen einer besonderen finanziellen Förderung, ebenso wie die beteiligten Träger finanzielle Sicherheit brauchen, um das Projekt voranzubringen. Die Vernetzung der Angebote muss vor Ort betreut werden. Dazu ist es notwendig, dass landes- und bundesseitig Rahmen vorgegeben werden, die in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden.
Kinder besser schützen!
Die tragischen Fälle von Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern, welche in den letzten Monaten bekannt geworden sind, sind lediglich die Spitze des Eisbergs. Wir fordern, dass Kinderschutz vor Ort keinesfalls unter Finanzierungsvorbehalt steht. Das Land muss den Kommunen dafür die Rahmenbedingungen in finanzieller und personeller Hinsicht schaffen.
Vor Ort müssen kommunenspezifische Schutzkonzepte erarbeitet werden. Dafür ist es notwendig, die Verwaltungsstruktur und die Ausstattung der Jugendämter zu analysieren und kritisch zu hinterfragen. Das Fachkräftegebot ist auch auf den Leitungsebenen unbedingt einzuhalten, das Verhältnis von BetreuerInnen und KlientInnen muss der verantwortungsvollen Aufgabe, die Kinderschutz und Familienhilfe bedeuten, angemessen sein. Wir fordern daher die Landesregierung auf, hierzu verbindliche und angemessene Vorgaben durch interkommunale Vergleiche zu erarbeiten.
Kinderschutz muss vor allem durch Prävention gewährleistet werden. Dazu ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Jugendämtern, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Trägern der Jugendhilfe und Krankenhäusern notwendig und muss durch die kommunalen Gremien eingefordert und ausgestaltet werden. Kommunikations- und Rückmeldestrukturen sind in dieser Richtung auszubauen.


